Liebe Community,
Ich möchte meine Narkoseprotokolle lieber digital, gescannt als analog und riesige Wand voller Aktenordner archivieren. Lt. der Rechtsberatung der KVBAWUE ist das rechtlich in Ordnung, wenn der Scanner zertifiziert ist und irgendwelchen (wie auch immer gearteten...) rechtlichen Vorgaben entspricht. Trifft das auch auf die Handy-App zu? Vielen Dank im Voraus.
Ich möchte meine Narkoseprotokolle lieber digital, gescannt als analog und riesige Wand voller Aktenordner archivieren. Lt. der Rechtsberatung der KVBAWUE ist das rechtlich in Ordnung, wenn der Scanner zertifiziert ist und irgendwelchen (wie auch immer gearteten...) rechtlichen Vorgaben entspricht. Trifft das auch auf die Handy-App zu? Vielen Dank im Voraus.