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Liebe Kollegen!

Wie gehen Sie damit um:

Rechnung wurde nicht vollständig bezahlt, aus welchem Grund auch immer (Versehen, offensichtlicher Zahlendreher, etc):

Schreiben Sie eine Mahnung oder etwas anderes?
Gefragt in Frage von (36.8k Punkte)
0 Punkte
Hallo, das kommt wesentlich auf die Höhe an. Sind es Centbeträge, toleriere ich es, wenn es um größere Summen geht, rufen die Mitarbeiterinnen üblicherweise bei der betreffenden Person an undversuchen es zunächst so zu klären.
Cents ignoriere ich auch, es geht eher um 30 oder 50% der Rechnungssumme.
Bei solchen Beträgen erst der Versuch der telefonischen, persönlichen Klärung; wenn dann keine Bezahlung nach Zeitfrist (bei uns 4 Wochen) Mahnung.

4 Antworten

Um genau diese Probleme nicht zu haben, nutze ich auch für Kleinstbeträge die Abrechnungsgesellschaft. Die paar Prozent Provision haben sich schon oft mehr als gelohnt. Ich habe ein Paket mit Factoring, das heißt ich bin die Probleme zu 99,9% los.
Beantwortet von (6.4k Punkte)
+1 Punkt
was bedeutet Factoring in diesem Fall?
Ich verkaufe die Forderung, dafür zahle ich ne kleine Gebühr, und das Risiko geht auf den Käufer der Forderung über. Wenn der Patient nicht zahlt, ist das nicht mein Problem.
Centbeträge ignoriere ich. Bei allen anderen schicke ich nach Ablauf der Zahlungsfrist eine Zahlungserinnerung,die den bisher gezahlten Betrag und den Restbetrag enthält.

Wir Ärzte "verschenken" schon genügend Geld mit angestaffelter Vergütung usw.

Wenn ich zum Bäcker geh und Brötchen kaufe, kann ich auch nicht einfach 2€ weniger hinlegen und rausgehen.
Beantwortet von (29.1k Punkte)
0 Punkte
Ich bin bisher in den meisten Fällen mit einem kurzen Anruf zur Klärung gut gefahren. Natürlich gibt es immer mal wieder säumige Zahler, dann geht nach entsprechender Frist (4 Wochen) eine Mahnung raus.
Beantwortet von (270 Punkte)
0 Punkte
Moin Herr Cepin,

ich bin ja als Hausarzt sehr nahe am Patienten dran und habe eine in der Regel langjährige Patientenbindung mit Familie, Geschwistern, Eltern Kindern, Nachbarn, Onkel Tanten etc. teils privat teils gesetzlich versichert ebenfalls in Behandlung.

Außerdem wohne ich im gleichen Ort wie meine Patienten, daher kommt für mich ein Factoring Paket überhaupt nicht infrage, da ich die Kontrolle darüber verliere wie und in welcher Form meine Arztrechnungen im Verlauf angemahnt und beigetrieben werden. Centbeträge (passiert selten) ignoriere ich, es sei denn es passiert häufiger. Wir machen als Praxis sowohl Rechnungen als auch Mahnung selbst, die Rechnungsbriefe in der Nähe werden von einem meiner Kinder mit dem Fahrrad zugestellt (der bessert damit sein Taschengeld auf, ist schon irgendwie echt Dorf, merke ich gerade beim Schreiben).

Bei doppelt oder zuviel bezahlten Rechnungen (passiert auch ab und zu) frage ich nach der IBAN und buche den doppelten Geldeingang zurück.

Offensichtliche Fehler im Überweisungsbetrag werden in der Regel von einer MFA telefonisch nach meiner Aufforderung oder von mir in der Sprechstunde nachgefragt und darauf hingewiesen. Bei komplett fehlendem Geldeingang 1. Erinnerung kostenfrei, dann Mahnung mit Gebühr. Ich habe für bei meinen Patienten ein Zahlungsziel von 60 Tagen auf den Rechnungen (großzügig bemessen).

Bei wiederholten "Vergessen" der Rechnungen kommt auch schon eine freundliche Erinnerung bei nächstem Termin durch mich an die ausstehende Zahlung.

Ich habe jedoch wie gesagt ein enges Verhältnis zu den Patienten, säumige Zahler sind sehr selten und Teilzahler 30 oder 50% der Summe gibt es praktisch nicht (strittige Gebührenpositionen, Abrechnungsakrobatik?). Allenfalls diskutiert mal einer über die eine oder andere GOÄ-Position, die sind aber auch an einer Hand abzuzählen die Kandidaten.

Die Patienten mit Standardtarif, Basistarife oder Postbeamten B etc. sind bei uns mit den enstprechend reduzierten Steigerungssätzen hinterlegt.

Für mich passt das gut.

Als Facharzt wie Sie kann man glaube ich aber etwas straffer erinnern und anmahnen als ich ...

Und irgendwie kennt man doch seine Pappenheimer, oder?

 

Ein herzlicher Gruß vom Stadtrand
Beantwortet von (120 Punkte)
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