Wenn ein Patient z. B. eine Woche arbeitsunfähig ist, dann ein oder zwei Tage arbeiten geht, merkt, dass es nicht geht und dann wieder AU ist, muss man doch formal eine Folgebescheinigung ausstellen. Seit der eAU gehen Folgebescheinigungen nur mit dem selben Anfangsdatum wie die Erstbescheinigung. Sonst kann man die AU nicht ausdrucken / elektronisch übermitteln.
Gibt es dazu Vorgaben? Bei gleicher Diagnose kann ich ja keine Erstbescheinigung ausstellen, wenn ein Tag zwischendurch (versucht) gearbeitet!?
Vielen Dank für mögliche Hilfe.
Stefan Zutz
Gibt es dazu Vorgaben? Bei gleicher Diagnose kann ich ja keine Erstbescheinigung ausstellen, wenn ein Tag zwischendurch (versucht) gearbeitet!?
Vielen Dank für mögliche Hilfe.
Stefan Zutz