Liebe Tomedianer,
ich setzte mich (mal wieder) mit dem Gedanken auseinander, ob ich mir den Onlinekalender OTK 2 freischalten lassen soll.
1. Ich habe bereits gelesen, dass man einschränken kann, wie oft Patienten pro Quartal einen TErmin buchen können. Ich möchte das aber im Bezug auf die gynäkologische Vorsorge auf einmal im Kalenderjahr einschränken - ist auch dies möglich?
2. Wenn Patientinnen eine Verhütungsberatung oder "nur ein Gespräch" möchten, soll dies primär nur über Videosprechstunde gehen, nicht vor Ort. GEht das auch einzuschränken?
3. Kann man bei der Terminbestätigung abhängig vom gebuchtem Termin einstellen, welche Email die Patienten bekommt? Also bspw. bucht Patientin einen Notfalltermin und erhält den Hinweis: Dies ist ein NOtfalltermin, hier wird ein (!) Anliegen kurz behandelt - 5-Minuten-Termin .
Einfach um Diskussionen vor Ort vorzubeugen.
4. erhält man eine Nachricht, wenn eine Patientin kurzfristig (bei mir gilt mindestens 24 Stunden vorher) ihren TErmin absagt? DAs wäre ja dann auch wichtig, um solche Patientinnen auf die BLock-Liste setzen zu können.
Ich bedanke mich schon mal im Voraus.
Grüße
S. Walter
ich setzte mich (mal wieder) mit dem Gedanken auseinander, ob ich mir den Onlinekalender OTK 2 freischalten lassen soll.
1. Ich habe bereits gelesen, dass man einschränken kann, wie oft Patienten pro Quartal einen TErmin buchen können. Ich möchte das aber im Bezug auf die gynäkologische Vorsorge auf einmal im Kalenderjahr einschränken - ist auch dies möglich?
2. Wenn Patientinnen eine Verhütungsberatung oder "nur ein Gespräch" möchten, soll dies primär nur über Videosprechstunde gehen, nicht vor Ort. GEht das auch einzuschränken?
3. Kann man bei der Terminbestätigung abhängig vom gebuchtem Termin einstellen, welche Email die Patienten bekommt? Also bspw. bucht Patientin einen Notfalltermin und erhält den Hinweis: Dies ist ein NOtfalltermin, hier wird ein (!) Anliegen kurz behandelt - 5-Minuten-Termin .
Einfach um Diskussionen vor Ort vorzubeugen.
4. erhält man eine Nachricht, wenn eine Patientin kurzfristig (bei mir gilt mindestens 24 Stunden vorher) ihren TErmin absagt? DAs wäre ja dann auch wichtig, um solche Patientinnen auf die BLock-Liste setzen zu können.
Ich bedanke mich schon mal im Voraus.
Grüße
S. Walter