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Hatte heute den ersten TSVG Akutfall in der Praxis, also vermittelt innerhalb 24 Std, der Zuschlag EBM Nummer 21911 A wurde nur mit 11,03 € angezeigt, sollte aber nach der neuen Regelung 4 mal soviel sein? Ist das nicht nicht eingepflegt?
Gefragt in Bug von (210 Punkte)
+1 Punkt
Der Frage schliesse ich mich, siehe KVB-Info v. 20.12.2022, Seite 4, 4.): ...Den Rest übernimmt das Praxisverwaltungssystem...

Gruß aus Lippstadt
Habe es heute auch ausprobiert. Fehlanzeige.

Man muss scheinbar die Zuschläge selbst hinzufügen was lästig ist, oder darauf vertrauen, dass die KV das automatisch macht. Letztes Qartal hat es zumindest bei denTss Fällen geklappt soweit ich mich erinnere.

Bei HA Vermittlungsfällen funktioniert es leider auch nicht.
Die Zuschläge werden auf Nachfrage (Einzelbestätigung) automtisch hinzugefügt, sobald Sie im Scheinfenster die Vermittlungsart einstellen und die Ordinationsgebühr dokumentieren.
Moin Herr Berg

beim heutigen Test hat es bei den TSS Fällen zum Glück wieder funktioniert. Wir hatten gestern ein mittlerweile behobenes Serverproblem, dass nach einer Reparatur am OTK 2 aufgetreten war.

Allerdings sollte doch auch die Ziffernvergabe für die HA Vermittlungsfälle ähnlich funktioniern oder fügt die KV die Ziffern zu?
Das Verhalten sollte für TSS und HA-Vermitlung identisch sein.

1 Antwort

Die KVen haben es leider aufgrund der Kurzfristigkeit der Beschlüsse nicht geschafft aktualisierte Kataloge zur Verfügung zu stellen. Mit einer Korrektur der Punkt-/Eurowerte ist mit v1.121 in ca 2 Wochen zu rechnen.
Beantwortet von (72.7k Punkte)
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Vielen Dank für die Antwort. Werden die bis dahin schon eingegebenen Ziffern/Zuschläge dann automatisch mit dem neuen Punktwert übernommen oder muss man da nochmal was machen?
Theoretisch sollten die Bewertungen dann rückwirkend angepasst werden. Die Bewertungen sind aber für die Abrechnung gegenüber der KV auch vollkommen irrlevant (werden nicht mit übetragen) sondern nur für ihre interne Kalkulation nötig.
Hallo Herr Berg

nach dem Update  funktioniert es aauch mit den HA Vermittlungsfällen. Die Anpassung der Euro beträge wird mit Sicherheit von der KV im Nachhinein vorgenommen, denn da kommt ja nur die Ziffer an.
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