Hallo zusammen,
ab 1. Oktober sind für die Variantenimpfstoffe neue Abrechnungsziffern zu verwenden, zudem soll in der Abrechnung auch angegeben werden, die wievielte Impfung verabreicht wurde.
https://www.kbv.de/html/1150_60276.php
"Neuerungen bei der Abrechnung
Auch bei der Abrechnung sind Praxen verpflichtet anzugeben, die wievielte Impfung jemand erhalten hat. Die Vorgabe wird ebenfalls für Impfungen ab Oktober umgesetzt.
Praxen geben für alle Auffrischimpfungen zusätzlich im Feld 5009 an, die wievielte COVID-19-Impfung es für die jeweilige Person ist. Bei der Zählung sind alle Impfungen zu berücksichtigen. Die zweite Auffrischimpfung wird also beispielsweise als vierte Impfung dokumentiert. Für Erst- und Abschlussimpfungen muss die Stellung nicht extra angegeben werden, da die KV diese direkt aus den Pseudonummern ableiten kann. Weiterhin erfasst werden muss die Chargennummer des Impfstoffes (im Feld 5010).
Pseudonummern für bivalente Impfstoffe
Außerdem gibt es für Auffrischimpfungen mit einem an die Omikronvarianten angepassten COVID-19-Impstoff von BioNTech/Pfizer und Moderna ab 1. Oktober eigene Pseudo-Gebührenordnungspositionen. COVID-19-Impfungen mit einem der bivalenten Impfstoffe von BioNTech/Pfizer – BA.4-5 oder BA.1 – werden mit der Pseudonummer 88337 abgerechnet. Für den bivalenten Impfstoff von Moderna nutzen Arztpraxen die 88338. Praxen kennzeichnen die Pseudonummern mit den bekannten Suffixen für die Indikation (siehe Übersicht unten). "
In der aktuellen Version von ImpfDoc NE (3.17.12) ist noch alles beim alten. Könnten Sie diese Änderungen bitte einpflegen? Auch hier drängt die Zeit, wir machen täglich Impfungen und stand jetzt müssen wir alles händisch ändern!!
Vielen Dank und herzliche Grüße