BEDINGTE Freigabe der macOS Version Sequoia für tomedo®
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Beim Abrechnen einer U2 ist mir zum ersten Mal aufgefallen, dass tomedo die Lebenstage der Kinder falsch zählt.

Der 1. Lebenstag ist immer der Tag der Geburt - auch wenn das Kind eine Minute vor Mitternacht geboren worden ist. Ein Kind geboren am 13.7.16 kommt zur U2 am 15.7.16, was dem 3. Lebenstag entspricht --> U2 kann abgerechnet werden.

Laut tomedo ist das Kind erst am 2. LT --> Fehlermeldung bei der Abrechnung der 01712.
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Beste Antwort

Ab Version 1.42.6 wird es die Möglichkeit geben, die Altersanzeige unter Einstellungen->Praxis->Tagesliste zu konfigurieren:

 

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Können Sie sagen, wo das genau ist? Es gibt viele Stellen in tomedo wo das gemacht wird.
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Für die Eingabe der Ziffern gibt es ja nur das eine Feld. Das meine ich. Darunter stehen die Fehlermeldungen, wenn es welche gibt. In diesem Fall: "Die Leistung 01712 vom xx kann nicht für den Patienten yy abgerechnet werden, da der Patient zum Zeitpunkt der Leistungserbringung erst 2 Tage alt war, aber diese Leistung nur für Patienten ab 3 Tage abgerechnet werden darf. "

Das Alter zeigt tomedo zB hinter dem Patientennamen an - oder in der Tagesliste, im Kalender usw. ...

Das (in tomedo angezeigte) Alter ist gleich "Lebenstag -1", dass macht eben dann ein Problem, wenn ich am 3. Lebenstag = Alter 2 Tage versuche eine U2 abzurechnen.
Beantwortet von (5.1k Punkte)
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Ja, da haben Sie recht. Ich denke wir haben hier Alter und Lebenstag in einen Hut geworfen. Wir überprüfen das, für die KV-Abrechnung hat das aber keine Auswirkung (modulo der Fehlermeldung).

Korrektur:
Nach nochmaligem Lesen sehe ich, das ich Ihr Fehlerbild falsch interpretiert habe. Ich muss mich also korrigieren. tomedo macht in der Anzeige alles richtig. Wir zeigen das logisch richtige (in Deutschland definierte) Alter des Patienten an. Wir wollen hier niemanden verwirren. Sie müssen halt immer einen Tag draufaddieren un an den Lebenstag zu kommen.
Ist es denn wirklich unter Kinderärzten üblich, das ALTER in angebrochenen Tagen anzugeben? Wenn ja, können wir das gerne ändern. Es ist allerdings ein bisschen merkwürdig, das Alter in angebrochenen Tagen, aber in vollendeten Monaten und Jahren anzugeben.

Bei einer Änderung wäre das Verhalten für ein am 1.Januar geborenes Kind dann folgendermaßen:

am 1. Januar -> 1T 0M
am 31. Januar -> 31T 0M
am 1 Februar-> 1T 1M  (oder an dieser Stelle doch besser 0T 1M ?)
Ihr Beispiel:
1. Jan = 1. LT = 1T 0M sowie
31. Jan = (31. LT)= 31T 0M -- dem würde ich zustimmen
1. Februar = 1M 0T würde ich denken, nach dem 28. LT zähle ich eher in Lebenswochen, was es nicht unbedingt einfacher macht

Am 1. Feb geboren:
28. Feb = 28. LT = 28T 0M
1. März = (29.LT) = 1M 0T  das Kind ist unterschiedlich viele Tage alt als ein am 1. Jan geborenes mit 1M 0T

mit dem Tag der Geburt beginnt das 1. Lebensjahr und ein Tag nach dem oder am Tag des 1. Geburtstags beginnt das 2. Lebensjahr?? Jetzt bin ich selbst schon ganz verwirrt

Wie wäre es, wenn bei Kindern < 1 Mo das Alter nur Lebenstagen angegeben werden würde?
Ihr Beispiel von oben:
1. Jan = 1.LT
31. Jan = 31. LT
1. Feb = 1M 0T
Das fände ich logisch. Sie haben aber Recht. Es findet dann ein Wechsel vom angebrochenen zum vollendeten Lebensalter statt.

Für die Abrechnung zählt natürlich das KBV-Regelwerk - in der Klinik konnten die U2s durchgeführt werden sobald die Kinder mind. 48h alt waren. Also ab dem vollendetem 2. LT und mit Beginn des 3. LT. Wenn das Regelwerk das anders vorsieht, sollte ich die Leistung vielleicht auch erst ab dem vollendeten 3. Tag erbringen??

Bei dem KiVO Formular stehe ich häufig vor einem ähnlichen Problem, dass die Zeiten nicht passen, da Tomedo das Alter bis zum 18.LJ (oder noch weiter?) nur in Tagen weiter zählt - es da aber durchaus Unterschiede geben kann, siehe oben.
Im digitalen Katalog der KBV, welcher die Grundlage für alle Regelprüfungen in tomedo ist, wird für die U2 (01712) eine Gültigkeit vom "vollendeten 3ten Lebenstag" bis zum "vollendeten 14ten Lebenstag" angegeben. (Die Definition erfolgt hier analog zu den Lebensjahren, z.B. ist für die U10 vom "vollendeten 7ten Lebensjahr" bis zum "vollendeten 8ten Lebensjahr" angegeben.)

Für ein Kind das am 13.07.16 gebohren wurde ist der 3te Lebenstag am 16.07.16 um 00:00 "vollendet" (unabhängig von der Geburtsuhrzeit, wie Sie ja schon schreiben). Am 15.07.16 ist das Kind erst "2 Tage alt" (genauso wie es am 12.07.17 erst "0 Jahre alte" wäre). Von daher dürfte die U2 erst ab dem 16.07.16 abgerechnet werden und die Fehlermeldung in tomedo ("... da der Patient zum Zeitpunkt der Leistungserbringung erst 2 Tage alt war, aber diese Leistung nur für Patienten ab 3 Tage abgerechnet werden darf ...") ist korrekt.

Da die U2 aber natürlich üblicherweise bereits AM 3ten Lebenstag erfolgen kann (und nicht erst mit dessen Vollendung) ist hier vermutlich einfach das Regelwerk der KBV fehlerhaft. Interessant wäre, ob dieser Fehler nur in dem Regelwerk vorliegt, das an die Softwarehäuser ausgeliefert wird, oder auch in dem internen Regelwerk der KVen (was dann letztendlich zu einer Streichung der Leistungen führen würde). Hier sollten Sie auf jeden Fall mal die Korrekturliste die Ihnen die KV nach der Abrechnung schickt durchgehen und schauen, dass die Ihnen nicht Ihre Us die am "Grenztag" gemacht wurden rausstreichen.

Für die U3 und U4 scheinen die Regeln der KBV interessanterweise zu stimmen (wenn ich keinen Denkfehler habe), während für U5 bis U9 die selbe Fehldefinition vorliegt (z.B. U6 laut KBV ab "vollendetem 9ten Lebensmonat", während laut BKVJ die U6 schon mit Beginn des 9ten Lebensmonats erfolgen kann). Der Fehler bei U5 bis U9 war vor etwa einem Jahr schon mal einem Ihrer Kollegen aufgefallen. Ich hatte daraufhin viele lange Diskussionen mit der KBV, die letztendlich damit geendet haben, dass "man die Sache noch mal intern prüfe und sich ggfs. zurückmelde". Da sich hier aber bislang nichts getan hat, überschreiben wir die fehlerhaften Altersregeln in tomedo inzwischen manuell, was ich jetzt auch für die U2 gemacht habe. Leider kann diese Regeländerungen erst mit dem nächsten Update der EBM-Kataloge (also spätestens zum Quartalswechsel) ausgeliefert werden.
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Was halten die anderen Kinderärzte von der vorgeschlagenen Änderung, statt des Alters des Kindes im ersten Monat die Lebenstage zu zählen?

Also Tag der Geburt würde dann als 1LT statt 0T 0M angezeigt werden?
Beantwortet von (73.4k Punkte)
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