Liebes zollsoft-Team,
ich fürchte, Sie müssen hier noch einmal grundsätzlich an der Programmlogik der Verordnung feilen.
Bedauerlicherweise werden durch Abdamed als "bedingt erstattungsfähig" nicht nur Präparate gemeldet, die im Prinzip rezeptfrei sind und der OTC-Regelung unterliegen. Unter diese Meldung durch Abdamed fallen auch rezeptpflichtige Präparate, Beispiele sind aus meinem Fachbereich Buspiron und die Cholinesterasehemmer. Was die Leute bei Abdamed sich dabei gedacht haben, weiß ich nicht. Denn "bedingt erstattungsfähig" in dem Sinne, daß Erstattungsfähigkeit nur für kassenzugelassene Indikationen zutrifft, ist im Grunde jedes Medikament.
Dank des unglücklichen Zusammenwirkens der lebensfemden KBV-Meinung und der Programmlogik von tomedo haben wir jetzt folgende Wahl:
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entweder, rezeptfreie Medikamente landen auf einem roten Rezept, wenn man nicht aufpaßt
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oder, rezeptpflichtige, aber als "bedingt erstattungsfähig" bezeichnete Medikamente landen auf einem grünen Rezept, was ganz verkehrt ist (wenn keine Kassenverordnung, dann ein blaues Rezept in diesem Falle!!)
tomedo müßte bitte dringend berücksichtigen, daß NIcht-Kassenverordnungen
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bei rezeptpflichtigen Präparaten auf einem blauen
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und bei nur apothekenpflichtigen Präparaten auf einem grünen Rezept landen.
Zudem müßte doch bitte wieder die Regel gelten, daß der letzte Verordnungsstatus erinnert wird (wenn ein Patient mit Herzinfarkt ASS auf Kassenrezept kriegte, dann bitte automatisch auch für die Folgeverordnungen; bei Neuverordnungen muß der Arzt die Ausnahme manuell einstellen).
Viele Grüße,
Mike Prater