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Die KV Baden Württemberg hat uns im Honorarbescheid für Q4/2021 über 1500.- EUR Honorar abgezogen, da wir noch nicht an die ePA angeschlossen wären. Wir haben aber bisher immer alle Neuerungen sofort umgesetzt und ich meine, dass wir durchaus angeschlossen waren.

Nun kam ein Schreiben der KV, dass es wohl an den einzelnen Softwareanbietern läge, dass die Meldung nicht erfolgt sei, und zahlreiche Praxen in BaWü betreffen würde.

Leider habe ich auf meine Anfrage an den Zollsoft-Support vom 28.4. noch keine Antwort erhalten (außer dass meine Anfrage eingegangen sei). Wir müssen nun Widerspruch einlegen und eine Bestätigung von Zollsoft beilegen.

Ich befürchte, dass für das Q1/2022 und das Q2/2022 dasselbe gelten wird. Wie regeln Sie das, liebe Kollegen? Haben Sie auch einen Abzug auf Ihrem Honorarbescheid vorgefunden?
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1 Antwort

Die ePA (und jetzt e-Rezept) Bereitschaft wird per Abrechnung an die KV gemeldet. Eventuell wurde hier fälschlicherweise nicht-Bereitschaft gemeldet.

Ist bei Ihnen unter Admin > Praxisorganisation > Betriebsstätten, bei jeder Ihrer Betriebsstätten im Reiter Sonstiges bei Status ePA automatisch oder Stufe 1 hinterlegt? Und falls es automatisch ist, haben Sie die Einstellung in den Einstellunge > Praxis > Kartei > ePA auf Stufe 1?

Ich habe im Support nochmal nachgehakt und ein Kollege sollte sich zeitnahe bei Ihnen melden um einmal durchzuprüfen. Falls es in der Abrechnung korrekt hinterlegt ist liegt der Fehler auf KV-Seite.
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Hallo Herr Putzig, vielen Dank für die Antwort:

- ePA "automatisch" ist hinterlegt

- Einstellungen > Praxis > Kartei > ePA auf Stufe 1 war eingestellt, habe ich aber zwischenzeitlich auf Stufe 2 hochgestuft. Konnektor ist nun auf 5.0.5.

Kann Zollsoft erkennen, ab wann wir ePA ready waren und mir das ggf. kurz bestätigen?
Dann sollte in der Abrechnung alles seine Richtigkeit haben. Laut Support hatten wir ein paar solcher Fälle in denen von tomedo- und Nutzer-Seite her alles korrekt war und der Fehler schließlich bei der KV lag. Vermutlich wird sich dass bei Ihrem Termin nachher ebenfalls so herausstellen. Schlimmstenfalls haben wir einen Verweis auf Ihr für Q4 überpünktliches Update.
wann "muss" Stufe 2 eingetragen sein?
Vor voraussichtlich Q3 sollten Sie es definitiv noch nicht tun (https://forum.tomedo.de/index.php/51118/epa-und-kinderuntersuchungsheft Hier geht es zwar um's U-Heft, aber die Problematik der Lizenzen betrifft allgemein ePA 2).

Das war das "kann". "Muss" natürlich erst nach "kann", aber dann sollte es spätestens geschehen wenn ein Patient bei Ihnen ein MIO (Mutterpass, Kinder U-Heft, Zahnbonusheft, Impfpass) benutzen möchte. Wenn Sie mit den Daten nichts am Hute haben gibt es so keinen offiziellen Stichtag derzeit.

In der Meldung an die KV geht es aktuell nur um ePA Stufe 1, da sind Sie also auch sicher derzeit. Ansonsten wird die ePA Stufe 1 aber irgendwann auslaufen, da die Konnektoren immer nur die neuesten beiden Versionen unterstützen sollen. Also aus derzeitiger Sicht: Erst wenn ePA 1 nicht mehr ausreicht MUSS umgestellt werden.
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