ich glaube nicht, dass eine Leistung mit EBM Ziffer nach GOÄ abgerechnet werden darf, auch die Impfung selbst ist ja unabhängig vom Versichertenstatus via BAS abzurechnen.
In Sachsen werden diese Leistungen über die Kassenärztliche Vereinigung abgerechnet. Es scheint unterschiedliche Regelungen je nach Bundesland zu geben.