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Hallo,

die Bürger-Tests sowie Covid Impfungen werden über den Kostenträger Gesundheitsministerium abgerechnet. Hierzu legen ein Ersatzverfahren an und tragen die IK des Ministeriums ein. Jetzt ist es aber ja so, dass die Versichertennummer auch ein Pflichtfeld ist. Die KV Saarland hat uns mitgeteilt, dass man keine Versichertennummer eingeben müsse, auch keine Pseudonummer und dies ein "Problem" des PVS sei.

Können Sie uns mitteilen, wie wir hier vorgehen sollen bzw das Problem gelöst bekommen?
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1 Antwort

Die Versichertennummer ist kein Pflichtfeld für die Abrechnung. Sie muss immer dann ausgefüllt werden, wenn die tatsächliche Versichertennummer ermittelt werden könnte (also in 99% der Fälle). In ihrem Ausnahmefall können Sie eine Abrechnung ohne Versichertennummer vornehmen.
Beantwortet von (72.7k Punkte)
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