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Hallo,

eine Frage zu der Funktion NFDM in Tomedo:

Gibt es hier eine kurze Einweisung, wie das ganze gut zu managen ist? Wir haben in unserer Praxis nur ein Lesegerät, ergo einen eHBA und lesen die Karten demzufolge am Tresen ein. Nun wäre gut zu wissen, ob der Datensatz auch im Arztzimmer geschrieben (vorbereitet werden kann) und dann beim nächsten Besuch oder beim Hinausgehen von der MFA am Tresen übertragen werden kann. Des Weiteren ist es für nicht ganz schlüssig, warum in der Maske Patientendaten die Möglichkeit habe "von mir erhoben" habe, aber in der Maske "Persönliche Erklkärung" dies von Hand ausfüllen soll. Oder ist hier etwas ganz anderes gemeint??

Vielleicht weiss das Schwarmwissen, wie das Thema NFDM sinnvoll zu händeln wäre. Leider gibt das Handbuch hier nichts her.

Mfg

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Herr Hesse hat mich diesbezüglich kurz zurück gerufen und konnte Erläuterungen geben. Danke.

NFD können jederzeit und überall in der Pat.Akte angelegt werden und können dann "am Ende des Besuchs z.B." auf die Chipkarte geschrieben werden. Die Möglichkeit, die eigene Praxis bei der Patienterklärung per Button einfügen zu können, wird bearbeitet. Wurde als Verbesserung erkannt. Danke.

Im Nachgang ist mir noch ein kleiner Bug aufgefallen. Bei der Übernahme der Praxisstammdaten müsste die Hausnummer auch in das entsprechende Feld eingefügt werden. Hier ist sonst immer Nacharbeit nötig. 

Kurze Frage, wie komme ich überhaupt in das gezeiget Fenster? NFD und Notfall als Hilfesuche zeigen keinen entsprechenden Eintrag an.

5 Antworten

Hallo Herr Fleischmann,

wir werden den geschilderten Bug zur Übernahme der Hausnummer entsprechend prüfen und ggf. ein Ticket zur Bearbeitung erstellen.

Viele Grüße,
Marc Kansy
Beantwortet von (10.5k Punkte)
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Hallo Herr Fleischmann,

ich habe gerade versucht, das Verhalten mit der nicht übernommenen Hausnummer nachzuvollziehen. Bei mir kann ich den Fehler nicht reproduzieren, die Hausnummer der Betriebsstätte wird korrekt übernommen, gespeichert und wieder ausgelesen. Welche Schritte führen bei Ihnen zu dem beschriebenen Verhalten?

Gruß,
 Klaus Wissmann
Beantwortet von (10.9k Punkte)
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Sehr geehrter Herr Wissmann,

ich konnte den Fehler selbst beheben. In den Praxisstammdaten war die Adresse so angelegt, dass die Hausnummer im gleichen Feld plaziert war wie die Strasse. Ich habe es geändert und nun sollte es fünktionieren. Hat bisher halt von uns noch niemand nachgeschaut und anderweitig ist es nicht aufgefallen. Trotzdem danke für Ihre schnelle Reaktion.

mfg

Thomas Fleischmann
HAllo nochmal,

möchte den Chat nochmal aufgreifen.

Ich habe bisher nun ca. 50 NFDMs angelegt.

Wirklich hilfreich wäre es wenn die eigentlichen PAtientendaten unter "Kommunikationsdaten" automatisch aus der Akte übernehmen liesen.

Wenn es dann noch möglich wäre die Daten von Familienangehörigen, welche in der Akte so hinterlegt sind, auch noch zu übernehmen als "Benachrichtigungskontakt" wäre das auch sehr hilfreich.

Alles andere funktioniert m.E. nach sehr anwenderfreundlich....

(okay, behandelnder Arzt und Mediplan hart wohl noch nen Bug... ;-)....) aber das kommt wohl noch wurde mir versicher...

 

VG

MArtin Deile
Achso....

und ein Marker am Avatar wäre gut...

in welchem man markieren kann, dass NFDM bereits angelegt wurde...

Das wäre echt klasse!

 

VG

MArtin Deile
Das Verhalten mit dder Hausnummer haben wir auch. Der Grund dafür ist tatsächlich, das die Nummer in den Praxisstammdaten im Feld für die Straße hinterlegt ist und nicht im Feld für die Nummer. ABER: Das war damals beim Einstellen die einzige Möglichkeit, die Kilometerberechnung zum Patienten zu Nutzen (da ist also der Bug...) wo Herr Tubbesing dankenswerterweise diesen Trick kannte. Deswegen haben wahrscheilich hier auch so viele Kollegen die Nummer an der falschen Stelle stehen, wenn das verbessert dürfte die Kilometerberechnung nicht mehr funktionieren...
Guten Tag,

ich würde gerne ebenfalls das NFDM nutzen.

Gerade habe ich versucht, die Schwangerschaft einer Patientin anzugeben, die bereits in tomedo im Geburtsrechner / Mutterpass angelegt ist.

Eine eingetragene Allergie im Karteieintrag ALG liegt ebenfalls vor.

Leider findet jeweils keine Datenübernahme statt.

Zudem verwundert es mich, dass ich scheinbar nur aus der Tagesliste über Patient auf NFDM gelange, wenn ich in der Akte der Patientin bin, fehlt das Feld NFDM...

Ich bitte um Rückmeldung, ob es am Anwender oder am Programm liegt, vielen Dank.
Beantwortet von (7k Punkte)
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Hallo Herr Dr. Reichelt,

wir haben beim Notfalldatenmanagement an einigen Stellen bisher bewusst keine Automatismen eingebaut, da nicht in jedem Fall gewünscht ist, alle Daten auf die eGK zu übernehmen. An einigen Stellen gibt es auch technische Limitierungen durch begrenzten Speicherplatz auf der Karte. Wir beobachten den Input hier im Forum aber sehr genau und können hier bei entsprechendem Konsens auch weitere Möglichkeiten zur automatischen Übernahme einbauen.

Rückfrage bzgl. Allergien: würden Sie hier alle dokumentierten Allergien übernehmen wollen oder nur bestimmte (z.B. nur Medikamentenallergien, keine Unverträglichkeiten, etc.)?

Der NFDM Menüpunkt im Menü Patient fehlt tatsächlich im Patientenaktenfenster. Ich werde dazu ein Ticket erstellen. Kleiner Hinweis: sie können sich sowohl in der Tagesliste als auch in der Patientenakte einen NFDM Button in die Toolbar ziehen.

Gruß,
 Klaus Wissmann
Hallo Herr Wissmann,

halb-automatisch wäre meines Erachtens am Besten: einfach vor Einpflegen die Frage: möchten Sie die Daten "XY" übernehmen?

Hier wäre z.B. neben Schwangerschaft mit errechnetem Termin die Blutgruppe sehr interessant und auch außerhalb der Schwangerschaft als Notfalldaten relevant.

Das Feld Blutgruppe habe ich bislang nicht gefunden. Wäre am besten, direkt aus den Labordaten zu übernehmen, um Übertragungsfehler zu vermeiden.

Bei Allergien würde ich ebenfalls ein halb-automatisches Vorgehen vorschlagen, dann kann man selbst entscheiden, welche relevant sind, unabhängig von Allergie und Unverträglichkeit.

Ein Detail zur praktischen Umsetzung:
Je nach Fortbildung (tomedo, Jenapharm und website (Bundesärztekammer, heißt es mal schriftliche, mal mündliche Einverständnis.

https://www.bundesaerztekammer.de/fileadmin/user_upload/downloads/NFDM_Prozessbeschreibung.pdf

3 .2 .EINWIL L IGUN G D ES P ATIENTEN

3Die Nutzung der AnwendungNotfalldatenmanagement auf der eGK durch den Patienten istfür ihn ausschließlich freiwillig und erfordert dieschriftliche Einwilligungdes Patienten bzw. des gesetzlichen Vertreters. Ein Muster für die Einwilligungserklärung wird von der Bundesärztekammer zur Verfü-gung gestellt.

 Wie handhaben das andere Praxen? Bin ein Freund von wenig Bürokratie und meine, eine mündliche Einverständnis und aktive Übergabe der eGK zum Beschreiben des NFDM ist genug Zustimmung, vielleicht hat jemand auch ein CustomFormular gebastelt?

Habe bei der BÄK angefragt, ob besagtes Muster zur Verfügung gestellt wird, online ist es jedenfalls nicht...

Beantwortet von (7k Punkte)
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Sehr geehrter Herr Reichelt,

ich bin zwar auch für so wenig zusätzliche Bürokratie wie möglich, sehe hier aber wieder ein weiteres Stück Papier auf uns zukommen, welches bei uns als Ersteller des ersten NDS archiviert werden muss. Ich denke die Verfahrensanweisung der BÄK ist eindeutig. Und das im Zeitalter von dem Streben nach einer papierlosen Praxis... Unverständlich. Ich kann mich natürlich auch irren, aber für mich reicht das Instrument des NFDS-Modules in Tomedo derzeit nicht aus, um die Anforderungen bezüglich Einwilligung des Patienten rechtlich sicher abzudecken.

Wir haben das Verfahren innerhalb der Praxis jetzt so organisiert, dass wir wieder einen Zettel ausgeben, auf dem die Patientin die Daten angeben kann, die von uns auf der Chipkarte gespeichert werden sollen. Notfallkontakte z.B. sind ja sowieso Pflichtfelder bei der Eingabe im NFDM in Tomedo. Alles andere sehe ich im Modul als "KANN"-Angaben. Weitere Angaben wie Allergien, Medikamente etc. lassen wir auf freiwilliger Basis. Am Ende unterschreibt die Pat. ihre Einwilligung zur Speicherung. So schön, so umständlich... Nach der Eingabe der Daten durch die MFA ins NFDM muss jetzt nur noch der Zettel in die Akte gescannt werden UND natürlich (im Normalfall) in unser Papier-Archiv abgelegt werden.

Ich kann mir natürlich vorstellen, dass hier Leute im Forum sind, die diese Vorgehensweise für vorsintflutartig halten, aber für Vorschläge bin ich jederzeit zugänglich. Sicherlich könnte man ein Custom-Formular erstellen, aber solange ich keinen direkten Zugriff aus der NFDM-Maske darauf habe, sehe ich darin keinen Sinn. Ausserdem müsste dann sowieso die Pat. wieder unterschreiben und wer wie wir derzeit noch ohne zusätzliche iPads arbeitet, hat dadurch wenig Vorteile.

Meiner Meinung nach, hebeln immer wieder die bürokratischen Hürden, viele gute Denkansätze der Entwickler in der täglichen Praxis aus.

Hallo Herr Dr. Reichelt,

vorweg: ich bin kein Anwalt, meine Interpretation von Gesetzen kann falsch sein.

Die Bundesärztekammer zitiert im verlinkten Dokument § 291a Abs. 3 Satz 4:

Die Einwilligung ist bei erster Verwendung der Karte vom Leistungserbringer auf der Karte zu dokumentieren und kann auf einzelne Anwendungen nach diesem Absatz beschränkt werden.

Wenn ich das richtig sehe wurde diese Passage aber 2019 geändert und der zitierte Satz gestrichen. Siehe dazu https://www.buzer.de/gesetz/2497/al70325-0.htm. Stattdessen enthält die aktuelle Ausgabe folgenden Wortlaut

Das Erheben, Verarbeiten und Nutzen von Daten mittels der elektronischen Gesundheitskarte in den Fällen des Absatzes 3 Satz 1 ist nur mit dem Einverständnis der Versicherten zulässig. 2 Durch technische Vorkehrungen ist zu gewährleisten, dass in den Fällen des Absatzes 3 Satz 1 Nr. 2 bis 6 der Zugriff vorbehaltlich Satz 4 nur durch Autorisierung der Versicherten möglich ist.

Meinem Verständnis nach ist die Forderung nach einer technischen Vorkehrung durch Stecken der Karte und eingeben der PIN erfüllt. Aus diesem Grund gehe ich davon aus, daß eine solche schriftliche Einverständniserklärung nicht notwendig ist.

Wie oben schon betont, ich bin kein Anwalt. Sollten Sie zu einem anderen Ergebnis kommen, bzw. sollte von der BÄK noch mehr Input kommen, bitte lassen Sie es mich wissen.

Viele Grüße,
 Klaus Wissmann

Sehr geehrter Herr Dr. Reichelt,

 

vielen Dank für Ihre Anfrage vom 22.01.2021, zu der wir Ihnen gerne einige Informationen zuleiten können. 

Seit Inkrafttreten der Datenschutzgrundverordnung muss die Einwilligung zur Einrichtung und Nutzung des Notfalldatenmanagements durch den Versicherten nicht mehr zwingend schriftlich erfolgen. Die Einwilligung sollte aber durch Ärzt*innen nachgewiesen werden können. Dafür sind in der Regel entsprechende Funktionen bzw. Hilfestellungen in den Praxisverwaltungssystemen vorgesehen. Ein Muster für eine schriftliche Einwilligung wird daher von der Bundesärztekammer nicht zur Verfügung gestellt. Die auf der Website der Bundesärztekammer verfügbare „Prozessbeschreibung zum Einsatz des Notfalldatenmanagements in der klinischen Praxis [PDF] [bundesaerztekammer.de]“, die vor Inkrafttreten der Datenschutzgrundverordnung erstellt worden ist, soll lediglich den konzeptionellen Hintergrund der Anwendung Notfalldatenmanagement darstellen. Einen entsprechenden Hinweis haben wir zwischenzeitlich auf unserer website ergänzt.

 

Zuständig für Fragen zur Umsetzung des Notfalldatenmanagement ist die Gesellschaft für Telematik (gematik GmbH). Sie hat u.a. zur „Einwilligung des Patienten“ einen Leitfaden veröffentlicht:https://www.gematik.de/anwendungen/notfalldaten/ [gematik.de]

 

Wir hoffen, unsere Informationen können Ihnen weiterhelfen und verbleiben

mit besten Grüßen aus Berlin

Das ist doch Mal erfreulich, eine schriftliche Stellungnahme der BÄK. kleines Arztherz, was willst du mehr ;-)

eine kleine Anmerkung zum NFDM:

Das automatische Befüllen von Medikamenten funktioniert nicht auf Anhieb. Es kommt eine Fehlermeldungen. Danach ruft man den Plan des Patienten in tomedo auf, klickt erneut im NFDM auf "automatisch befüllen" und es klappt... seltsam.
Beantwortet von (7k Punkte)
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Wir planen, das Notfalldatenmanagement anzugehen. Bisher haben wir uns da noch nicht herangewagt.

Mich würde interessieren, wie die Praxen, die es offenbar seit 2021 machen, es gemeinsam mit Zollsoft optimiert haben.

Meine Fragen / Gedanken:

1. Ich würde gerne nur die Pflichtdaten eingeben (Notfallkontakt). Allergien halte ich noch für sinnvoll. Alles andere veraltet zu schnell (Medikamente! Schwangerschaft!!!) oder müsste von mir nochmal gesichtet werden (Diagnosen...), ehe ich es guten Gewissens frei geben kann. - Ist das legitim? Immerhin wird die Erstanlage bezahlt, die Aktualisierung praktisch nicht mehr vergütet.

2. Sind seitens Zollsoft die Bugs behoben? Sprich: Gelingt eine komfortable Befüllung inzwischen? Oder gibt es noch immer die beschriebenen Probleme aus 2021 / 2022? 

3. Hat die Sache für den Patienten überhaupt einen Mehrwert? Ich habe da große Zweifel. Liest irgendwer im Notfall den Datensatz? Kennt jemand ein Positivbeispiel?

Ich kenne eine ZNA, die dies tut. Es muss aber vorher die Einverständniserklärung des Pat. vorliegen. Ich weiß aber nur, das das existiert weil ich dort mal gearbeitet habe. Es ist in der Öffentlichkeit nicht bekannt.
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