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Alle Hinweise und Informationen finden Sie unter folgendem Link.
liebe tomedos,

wenn ich den kv- prüflauf mache, erhalte ich oft folgende warnmeldung:

Das Kontingent für einen zugeordneten Anerkennungsbescheid ist ausgeschöpft. Bitte dokumentieren Sie die Beendigungsziffer 88130 (bzw. 88131 wenn Sie eine Rezidivprophylaxe planen)...

kann ich diese warnung abschalten?

denn sie kommt auch dann, wenn sich nur die ziffer ändert von kzt1 zu kzt2 oder lzt und dann ist die beendigungsziffer nicht zu dokumentieren.

danke für die hilfe.

BP
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3 Antworten

Die Fehlermeldung tritt bei mir auch auf und ist neu. Bisher habe ich es erstmal ignoriert. Es wäre gut, wenn das bis zur Abrechnung Anfang Oktober beseitigt werden könnte!

Dr. Gundula Scherdin, Bad Oldesloe

FÄ Innere Medizin, Psychotherapie, Palliativmedizin
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Mit ist aus Ihrem Hinweis leider nicht ganz klar geworden, ob Sie generell mit den Hinweisen ein Problem haben oder nur bei bestimmten Scheinen.

Zur Info (aus dem KBV-Anfoderungskatalog):

Beendigungsmitteilung für Psychotherapie

Gemäß § 10 Absatz 5 der Psychotherapie-Vereinbarung besteht die Verpflichtung zur Anzeige des „Therapieendes“ durch den Therapeuten.

Ab dem 1. Juli 2020 ist entsprechend die Übermittlung einer Kennzeichnung über die Quar- talsabrechnung mittels der Pseudo-GOPen 88130 oder 88131 für den Anwender verpflichtend, dies gilt auch für Therapien, welche vor dem 1. Juli 2020 begonnen wurden:

  • Pseudo-GOP 88130:
    Kennzeichnung für Beendigung einer Psychotherapie nach § 15 Psychotherapie-Richtli- nie ohne anschließende Rezidivprophylaxe

  • Pseudo-GOP 88131:
    Kennzeichnung für Beendigung einer Psychotherapie nach § 15 Psychotherapie- Richtlinie mit anschließender Rezidivprophylaxe.

    Die Übermittlung muss nach § 10 Absatz 5 der Psychotherapie-Vereinbarung „unverzüglich“, also in dem Quartal erfolgen, in dem das Therapieende liegt. Die Pseudo-GOP soll – soweit möglich – dem Datum zugeordnet werden, an dem die letzte bewilligte Stunde erfolgt ist.

    Kann ein Therapieende noch nicht sicher abgesehen werden (beispielsweise bei Planung einer Katamnese im Rahmen des bewilligten Kontingents), ist eine Übermittlung der Kennzeichnung auch in den zwei darauffolgenden Quartalen zulässig.

    Wird eine Psychotherapie länger als ein halbes Jahr unterbrochen ist nach § 11 Absatz 13 der Psychotherapie-Vereinbarung weiterhin eine formlose Begründung der Therapiepause an die Krankenkasse erforderlich. Die Übermittlung der Kennzeichnung erfolgt in solch einem Fall dann (nach der Wiederaufnahme der Behandlung) mit der regulären Beendigung der Psycho- therapie.

Die Meldung erscheint immer dann, wenn tomedo der Meinung ist, dass ein Anerkennungsbescheid kein Restkontingen besitzt (also die Gesamtsumme im Anerkennungsbescheid grün oder rot) ist und noch keine Beendigungsziffer dokumentiert wurde.

Die Meldung ist eine KBV-Pflichmeldung und kann nicht deaktiviert werden.

Wenn Sie der Meinung sind, dass tomedo hier in bestimmten Fällen fälschlicherweise einen Hinweis ausgibt, müssten Sie das genauer erläutern. Mir fehlt leider das psychotherapeutische Fachwissen um zu verstehen, was bei Änderung von kzt in lzt zu beachten ist (ob das beispielsweise zu einem neuen Anerkennungsbescheid führt oder nicht).
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+1 Punkt
Ich habe gerade Quartalsabrechnung gemacht. Tatsächlich bekomme ich die Meldung ziemlich oft und ebenfalls ungerechtfertigt. Ich erkläre mal kurz den Zusammenhang: In der Psychotherapie gibt es mehrere Therapieabschnitte, die jeweils extra bei der Kasse beantragt werden (Kurzzeittherapie 1 > Kurzzeittherapie 2 > Langzeittherapie > verlängerte Langzeittherapie). Für jeden dieser Therapieabschnitte wird in Tomedo ein Anerkennungsbescheid angelegt. Wenn das Kontingent eines Anerkennungsbescheids fast erschöpft ist, beantrage ich ein neues Kontingent für nächsten Therapieabschnitt bei der Kasse oder ich beende die Therapie, falls sie nicht mehr benötigt wird. Wenn ich von der Kasse einen neuen Anerkennungsbescheid für den nächsten Therapieabschnitt bekommen habe, dann geht die laufende Therapie weiter. Tomedo allerdings bringt trotzdem die Meldung, dass ich eine Beendigungsziffer setzen soll, obwohl die Therapie noch weiter läuft. Sinnvoll wäre es meiner Meinung nach, dass die Meldung nicht mehr kommt, wenn ein neuer Anerkennungsbescheid mit nicht verbrauchtem Stundenkontingent vorhanden ist. Dann sollte Tomedo bereits ausgeschöpfte Stundenkontingente aus älteren Anerkennungsbescheiden ignorieren. Derzeit ist es so, dass Tomedo einen Hinweis bringt, sobald ein erschöpfter Anerkennungsbescheid aus einem früheren Therapieabschnitt vorliegt. Das muss jedoch nicht zwangsläufig bedeuten, dass die Therapie beendet ist.
Ab v1.90.0.15 wird die Meldung nicht mehr in der Kartei erscheinen, wenn es zeitlich spätere Anerkennungsbescheide für einen Patienten gibt. Tomedo geht dann einfach davon aus, dass diese Anerkennungsbescheide zur gleichen Therapier gehören.

Auch die Prüfung bei Abrechnungserstellung wird entsprechend angepasst (allerdings erst in v1.91 oder v1.92).
Beantwortet von (72.7k Punkte)
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