Hallo
Wir dürfen ja 16.03. – 30.6.2020 bei der BG und 05.05. – 31.07.2020 bei den PKVs eine GOÄ A245 = 14,75 € (PKV) bzw. 4,00 € (BG) abrechnen für erhöhte Hygienemaßnahmen im Rahmen der COVID-19-Pandemie.
Mit welcher Statistik inkl. Filter bringe ich das hin, dass ich bei jedem BG- bzw. PKV-Patienten in diesen Zeiträumen nachschaue, dass diese GOÄ-Ziffer auch sicher nicht vergessen wurde ...?!
Ich hab irgendwie einen Knoten im Hirn und bringe die Filter nicht so hin, dass ich pro Patient und Besuch diese GOÄ-Ziffer als Bedingung heraus bekomme. Kann mir jemand helfen?
DANKE!
Wir dürfen ja 16.03. – 30.6.2020 bei der BG und 05.05. – 31.07.2020 bei den PKVs eine GOÄ A245 = 14,75 € (PKV) bzw. 4,00 € (BG) abrechnen für erhöhte Hygienemaßnahmen im Rahmen der COVID-19-Pandemie.
Mit welcher Statistik inkl. Filter bringe ich das hin, dass ich bei jedem BG- bzw. PKV-Patienten in diesen Zeiträumen nachschaue, dass diese GOÄ-Ziffer auch sicher nicht vergessen wurde ...?!
Ich hab irgendwie einen Knoten im Hirn und bringe die Filter nicht so hin, dass ich pro Patient und Besuch diese GOÄ-Ziffer als Bedingung heraus bekomme. Kann mir jemand helfen?
DANKE!