Besten Dank
Stefan Zutz
Wir haben aufgrund von der Anforderung/dem Wunsch
das Aktenzeichen der BG muß grundsätzlich auf allen Überweisungs-, Einweisungs-, Rezeptformularen und auf den Arztbriefen an die BG erscheinen. Im Prinzip an Stelle der Versicherungsnummer bei GKV-Patienten.
nochmal die KBV Regularien uns angeschaut. Zu diesem Punkt gibt es keine wirkliche Aussage das dies so gemacht werden darf.
Unser Vorschlag:
Wir ersetzen auf allen BG Formularen und dem KV-Formular 16/E-RotesRezept die Versicherungsnummer mit dem Aktenzeichen, genau dann wenn der Kostenträger BG ist und ein Aktenzeichen im Patienten gesetzt ist.
@Herr Stephan-Odenthal: was meinen Sie genau mit Überweisungs-, Einweisungsformular? Ersterers gibt es als KV und 2x als BGFormular...
Aufgrund des Graubereiches würden das nur umsetzen wenn es keine Einwände gibt und mind. ein paar Praxen dieses Vorgehen bestätigen.