Das Bulletin kommt wohl nicht hinterher ... dafür gilt dieser von den SI-RL abweichende Handlungshinweis:
... Aufgrund der aktuell eingeschränkten Lieferfähigkeit der beiden Pneumokokken-Impfstoffe Pneumovax® 23 und Prevenar® 13 soll die Impfung besonders vulnerabler Patientengruppen vorbehalten sein (..)
Der GKV-Spitzenverband und die Kassenärztliche Bundesvereinigung haben sich daher gemeinsam darauf verständigt, dass hinsichtlich der sequenziellen Impfung entsprechende Abweichungen von den Vorgaben in der SI-RL akzeptiert werden – solange der Hinweis der STIKO gilt.
Quelle, dort aus ausführlicher: https://www.kbv.de/html/1150_44945.php