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Hallo, wir üben grade das Nutzen vom Kassenbuch.

Wir haben jetzt ein Kassenbuch für "BAR Zahlungen", für "UNBAR - EC Kartenzahlung" und für "UNBAR Überweisungen".

Wenn eine Privatrechnung angelegt und gedruckt wird, kann die Zahlung dann entsprechend im jeweiligen Kassenbuch abgelegt werden.

Jetzt würden wir auch gerne die BG-Zahlungen im Kassenbuch unter "UNBAR Überweisungen" ablegen. Jedoch kann das Kassenbuch beim Erstellen eines BG Scheines bzw. Drucken der BG Rechnung nicht angesteuert werden?

Bei den Privat Patienten, wo die Zahlung über die PVS läuft, benötigen wir es nicht zwingend, dort bekommen wir ja von der PVS auch eine Auflistung.

Wir hätten jedoch gerne einen Überblick der BG Rechnungen im Kassenbuch...

Gibt es eine Lösung?

Mit freundlichen Grüßen

Helge Ammenwerth
Gefragt von (1.7k Punkte)
0 Punkte
Hallo,

auch in ich würde mich freuen als nicht D-Ärztin, wenn es die Möglichkeit geben würde, die BG-Unfälle über das Kassenbuch zu listen, denn sonst geht weiterhin mit einer Papierliste, was ich gerne vermeiden möchte. Gibt es dazu schon Bestrebungen?

Mit freundlichen Grüßen

Sigrid Renz

2 Antworten

BG Rechnungen übers Kassenbuch - warum das denn?
Kassenbuch ist das so etwas wie eine Kasse - Geld kommt rein und wird bezahlt - am besten sofort - entweder bar oder unbar (mit einem ec Gerät in Ihrer Praxis). Damit stimmt die Kasse immer. Und auch wenn Sie keien GmbH sind, sollte die Kasse immer stimmen. Da die BG ja überweist..

Nehmen Sie die BG Rechnungen und schicken Sie die Rechnunge per Dale UV raus. Kein Rechnungsdruck und kein Kassenbuch. Und die Kontrolle der BG Rechnungen haben Sie doch trotzdem, entweder über Rechnungen-Bg Rechnungen oder einfach über das DALE UV Modul. Hier sehen Sie auch alles - wann erstellt, gezahlt oder Teilbetrag gezahlt, offen oder Reststorno.

Also: Direktzahlungen in der Praxis: Kassenbuch. Alle Überweisungen: Rechnungsverwaltung (Privat oder BG).
Beantwortet von (8.5k Punkte)
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Ich würde das nicht über das Kassenbauch machen. Die BG könnte Leistungen streichen und dann kommt es beim Gegenrechnen zu diskrepanzen.

PS: Herr Müllers Hinweis zu DALE-UV klappt nur für D-Ärzte. Sollte Sie ein BG-Facharzt sein, so geht das digitale übertragen an die BG (via DGUV-Server) noch nicht, da die DGUV das noch nicht spezifiziert und umgesetzt hat.
Beantwortet von (90.6k Punkte)
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Danke für die Anregungen, vermutlich habe ich zu kompliziert gedacht....Da die BG ja überweist, ist es kein Problem.

Mein letzter Stand ist, dass Online Rechnungserfassung und Verwaltung der BG Rechnungen für den Hausarzt (noch) nicht möglich ist? (PVS Rechnungen lassen sich ja online hochladen, kein Papier mehr, wie schön....)

Einen schönen Sonntag!
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