Wo liegt der Fehler?
Für die Einschreibung von Patienten in den AOK_WL_HZV Vertrag stehen ab Q1/2020 sowohl online- als auch offline-Einschreibeverfahren zur Verfügung. Wenn Sie noch für kein Verfahren entschieden haben, müssen Sie unter tomedo -> Verwaltung -> Selektivverträge (HÄVG) -> Verwaltung Einschreibeart die Einschreibeart auswählen.
Für Verträge mit Offline- und Online-Einschreibeverfahren darf der Benutzer die Verfahrensart der Versicherteneinschreibung BSNR- und vertragsbezogen voreinstellen. Die Voreinstellung wird für mindestens ein Quartal gelten und darf nur einmal pro Quartal gewechselt werden. Im nächsten Quartal darf der Benutzer die Verfahrensart wieder wechseln, es ist aber nur ein Wechsel von Offline- zu Online-Einschreibung möglich. Sofern die Verfahrensart bereits Online-Einschreibung ist, kann nicht zu Offline-Einschreibung gewechselt werden.