Hallo, mir ist noch etwas aufgefallen, aber nur, weil der 24.12. auf einen Dienstag fällt:
Laut Manteltarifvertrag sind der 24.12. und der 31.12. für MFA halbe Arbeitstage. Der Wortlaut ist: "Die Nachmittage am 24. und 31. Dezember (ab 12:00 Uhr) sind arbeitsfrei unter Fortzahlung des Gehaltes." Wie kann man das in Arzeko umsetzen? Toll wäre, dass eine MFA Stelle automatisch an diesen Tagen nur halbe Arbeitstage zugewiesen bekäme. Alternativ müsste ich ja Arbeitszeit eintragen, die gar nicht geleistet wurde.
Wie lösen das andere Praxen? Wir arbeiten an diesen Tagen nicht, da es einen ärztlichen Notdienst gibt, bauen somit Überstunden ab.
Laut Manteltarifvertrag sind der 24.12. und der 31.12. für MFA halbe Arbeitstage. Der Wortlaut ist: "Die Nachmittage am 24. und 31. Dezember (ab 12:00 Uhr) sind arbeitsfrei unter Fortzahlung des Gehaltes." Wie kann man das in Arzeko umsetzen? Toll wäre, dass eine MFA Stelle automatisch an diesen Tagen nur halbe Arbeitstage zugewiesen bekäme. Alternativ müsste ich ja Arbeitszeit eintragen, die gar nicht geleistet wurde.
Wie lösen das andere Praxen? Wir arbeiten an diesen Tagen nicht, da es einen ärztlichen Notdienst gibt, bauen somit Überstunden ab.