Wann aktiviere ich das Ersatzverfahren, wann den Überweisungsschein und wann den Behandlungsausweis? Macht jeder anders.

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Ersatzverfahren: Der Patient hat seine Karte dabei, diese kann aber nicht eingelesen werden. Die Karten Daten werden abgetippt. Auch in speziellen anderern Fällen (Hausbesuch, Notfall, Krankenkassenwechsel, s. link) darf per Ersatzverfahren abgerechnet werden.

Überweisungsschein: Der Patient kommt mit einem Überweisungsschein für das aktuelle Quartal. Rein formal gilt dies als gültiger Behandlungsausweis. Ein Einlesen der Karte ist für die Abrechnung nicht nötig - der Patient muss auch ohne Karte behandelt werden.

Behandlungsausweis Polizei/Asyl etc.: Andere Behandlungsausweise als die oben genannten.

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