ich möchte in der Praxis nun auch das Arzeko einführen. Nach Internetrecherche habe ich jedoch gelesen, das eigentlich eine Klausel in den Arbeitsvertrag eingefügt werden muss, in der z.B. ein Mengenkorridor für Plus- und Minusstunden genannt werden muss, in der sich der Mitarbeiter bewegen darf. Sonst wäre im Falle eines Rechtsstreits das ganze Arzeko ungültig, da vertraglich nicht sauber festgelegt. Kann hierzu jemand etwas beitragen bzw. mir eine entsprechende Formulierung nennen? Was sagt denn der Rechtsanwalt des Forums dazu?
Was passiert denn, wenn ein Mitarbeiter viele Minusstunden im Arzeko ansammelt, da er/sie häufig zu früh geht? Gehaltskürzungen sind wohl trotzdem nicht legitim...
Da ich sowieso für meine Mitarbeiter einen neuen Arbeitsvertrag ausarbeiten muss, wäre ich für eine Antwort sehr dankbar!