Hallo
Ich habe in diesem Beitrag ...
... eine Nachfrage zu den OP-Sachkosten gestellt, bisher aber keine Antwort erhalten. Deswegen nochmal als neuer Beitrag:
Grundproblem: Wir wollen kontrollieren, ob uns die KV alle OP-Sachkosten rückerstattet, die wir mit der Abrechnung eingereicht haben. Ist nämlich aus der KV-Abrechnung (zumindest in Bayern) nicht erkennbar.
Man kann ja über Verwaltung -> Statistiken -> EBM -> EBM-Leistungen die «Sachkosten in Cent» auswerten.
Es hat bei den «Sachkosten in Cent» im Jahr 2018 eine Änderung gegeben, wo diese in tomedo «gelistet» werden:
- Anfang 2018 wurden Sie unter der EBM-Ziffer 88999 aufgeführt
- Irgendwann in 2018 wurde dann umgestellt und die OP-Sachkosten wurden für die Statistik den OP-EBM-Ziffern angehängt (31132, 31133, 31134, 31142, 31143 usw.)
Unsere erste Frage nun ans Forum ist: Sind unter dieser EBM-Ziffer 88999 nur Sachkosten für OP-Implantate (Platten, Schrauben, Anker usw.) und die Arthroskopiepauschalen (40750, 40752, 40754) berücksichtigt, oder auch andere Sachkosten z.B. aus der Praxis/Sprechstunde?
Zweite Frage: Die «Sachkosten in Cent» berücksichtigen ja auch die Arthroskopiepauschalen (40750, 40752, 40754). Bei diesem EBM-Ziffern sind die «Sachkosten in Cent» aber über das gesamte Jahr 2018 durchgehend null. Also müssen die Arthroskopiepauschalen (40750, 40752, 40754) Anfang des Jahres in der 88999 enthalten sein. Wo sind sie aber nach der Umstellung enthalten? In den EBM-Ziffern der Endoskopischen Gelenkeingriffe (Arthroskopien) der Kategorie E (31141, 31142, 31143 ... 31147)? Zusammen mit den Implantaten (Meniskusanker, Schulteranker usw.)?
Dritte Frage an die operativ tätigen Kollegen aus Bayern: Wie kontrollieren Sie für jeden einzelnen ambulant operativ tätigen Kollegen in Ihrer Praxis, ob Sie alle OP-Implantatkosten von der KV erstattet bekommen haben ...? Das ist nämlich in der KV-Abrechnung (zumindest in Bayern) nicht ad hoc erkennbar, da die OP-Sachkosten in der KV-Abrechnung
- nur für die Gesamtpraxis
- und vermischt mit anderen Leistungen (z.B. Porto)
aufgeführt werden. Unser Plan ist, dass wir über tomedo auswerten, was wir pro Jahr insgesamt an OP-Sachkosten eingereicht haben und diese Summe dann mit der Gesamtsumme der KV-Abrechnung vergleichen. Wenn wir in der Summe mehr rückerstattet bekommen haben vertrauen wir darauf, dass alle Implantate erstattet wurden. Wenn wir in der Summe weniger rückerstattet bekommen haben schlagen wir Rabatz. Oder hat da jemand eine bessere Kontrollmöglichkeit ...? In Hessen dürfen die Kollegen ja die Abrechnung der Implantate an den Hersteller/Lieferanten deligieren und müssen da auch nichts vorfinanzieren. HERRLICH!!!
DANKE!