Liebes Zollsoft-Team,
eine Erfurter Apotheke hat uns mit einem Problem konfrontiert.
Wenn wir mehrere Normpackungen verordnen, insbesondere mehrere N3, dann muß dies noch mal extra gekennzeichnet werden. Man sollte denken, die Angabe "3x Prothazin 25 No. 100 N3 1-1-1" sei für einen akademisch gebildeten Apotheker eine ausreichend deutliche Kennzeichnung.
Aber nein, die entsprechenden Richtlinien sehen vor, zwingend eine der folgenden Kennzeichnungen setzen zu müssen: Entweder ein Ausrufezeichen nach der Anzahl (also nicht "3x", sondern "3x!" oder den Zusatz "Menge ärztlich begründet" oder die als Wort ausgeschriebene Tablettenzahl. In Erfurt gab es eine Apotheke, die sich deshalb beschwert hat, und wohl eine Krankenkasse, die solche Rezepte voll Freude über die Möglichkeit einer Leistungserschleichung nicht bezahlte.
Natürlich kann man in tomedo die Verordnungszeile extra editieren, aber das ist umständlich bei den -zig Rezepten, die bei uns über den Tisch gehen. Es wäre daher eine große Erleichterung, wenn Sie die Verordnung so ändern würden, daß bei Verordnung von mehreren Packungen automatisch nicht "2x" oder "3x", sondern "2x!" oder "3x!" in der Verordnungszeile steht.
Da es dieses Feature in tomedo bisher nicht gibt, wurde es wohl noch nicht nachgefragt, was wiederum auf das besonders kleinliche Agieren einiger Erfurter Akteure verweist. Wir Ärzte können dem aber nicht entfliehen.
Hinweis: Recht einfach wäre es theoretisch, bei Verordnung mehrer Packungen gleich ein Ausrufezeichen hinter die Zahl ins Eingabefeld zu setzen, also "3!" ins Eingabefeld. Dann aber steht in der Verordnungszeile "3!x", und wir sind wohl bald mit dem nächsten Erbsenzähler konfrontiert, der uns belehrt, daß dort "3 Fakultät" stehe, was 6 bedeute.
Vielen lieben Dank für Ihr Verständnis,
Mike Prater