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Liebes Zollsoft-Team,

eine Erfurter Apotheke hat uns mit einem Problem konfrontiert.

Wenn wir mehrere Normpackungen verordnen, insbesondere mehrere N3, dann muß dies noch mal extra gekennzeichnet werden. Man sollte denken, die Angabe "3x Prothazin 25 No. 100 N3 1-1-1" sei für einen akademisch gebildeten Apotheker eine ausreichend deutliche Kennzeichnung.

Aber nein, die entsprechenden Richtlinien sehen vor, zwingend eine der folgenden Kennzeichnungen setzen zu müssen: Entweder ein Ausrufezeichen nach der Anzahl (also nicht "3x", sondern "3x!" oder den Zusatz "Menge ärztlich begründet" oder die als Wort ausgeschriebene Tablettenzahl. In Erfurt gab es eine Apotheke, die sich deshalb beschwert hat, und wohl eine Krankenkasse, die solche Rezepte voll Freude über die Möglichkeit einer Leistungserschleichung nicht bezahlte.

Natürlich kann man in tomedo die Verordnungszeile extra editieren, aber das ist umständlich bei den -zig Rezepten, die bei uns über den Tisch gehen. Es wäre daher eine große Erleichterung, wenn Sie die Verordnung so ändern würden, daß bei Verordnung von mehreren Packungen automatisch nicht "2x" oder "3x", sondern "2x!" oder "3x!" in der Verordnungszeile steht.

Da es dieses Feature in tomedo bisher nicht gibt, wurde es wohl noch nicht nachgefragt, was wiederum auf das besonders kleinliche Agieren einiger Erfurter Akteure verweist. Wir Ärzte können dem aber nicht entfliehen.

Hinweis: Recht einfach wäre es theoretisch, bei Verordnung mehrer Packungen gleich ein Ausrufezeichen hinter die Zahl ins Eingabefeld zu setzen, also "3!" ins Eingabefeld. Dann aber steht in der Verordnungszeile "3!x", und wir sind wohl bald mit dem nächsten Erbsenzähler konfrontiert, der uns belehrt, daß dort "3 Fakultät" stehe, was 6 bedeute.

Vielen lieben Dank für Ihr Verständnis,

Mike Prater

Gefragt von (8.5k Punkte)
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4 Antworten

Folgender Vorschlag:

Wir setzten das Ausrufezeichen automtisch, wenn Sie mehrere Präparate (> 1) mit Packungsnorm N3 verordnen.

Dadurch abgedeckt ist dann aber nicht der theoretische Fall, dass Sie durch mehrere verodnete N1 oder N2 Präparate die Normobergrenze überschreiten. Allerdings dürfte das praktisch nicht vorkommen, da der Arzt in einem solchen Falle ja gleich ein N3-Präparat verordnen könnte.
Beantwortet von (72.7k Punkte)
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Lieber Herr Berg,
N3 ist am wichtigsten. Aber vielleicht sollte man doch das Ausrufezeichen immer bei >1 Packungen setzen. Es gibt einige wenige Präparate, bei denen die N2 die höchste Packungsgröße ist. Aber jedenfalls ganz toll, daß Sie es angehen.
Vielen Dank aus Erfurt.
OK, dann setzen wir es bei N2 und N3. Ist im Update 1.28 (vorraussichtlich nächste Maiwoche enthalten)
Danke, Sie sind Klasse.
Hallo Herr Berg
finde es super, daß Sie so schnell auf eine Anfrage reagieren.
Ad Kollege Prater: in der schwäbischen Provinz und in unserer relativ überschaubaren Praxisstruktur hat es bisher ausgereicht, einfach 2 oder 3x "Enter" zu drücken, d.h. es sind dann 2 oder 3 gleiche Packungen auf dem Rezept und dann nach der letzten Verordnung ein "!" (z.b. im Dosierungsfeld) einzufügen. Bei der Unterschrift habe ich dann i.d.R. per Hand nochmal ein "!" hinzugefügt. Geht schnell und unkompliziert, ist aber nicht ganz normgerecht...
Gruß aus GP
Ich möchte dieses Thema noch einmal aufrufen, da ich gestern von einer Apotheke über das fehlende Ausrufezeichen belehrt wurde.
Mein "Sonderfall": ich habe eine N1 Normgröße 2x aufgeschrieben. Aciclovir 800 gibt es nun mal leider nicht in N2 ...
Ich würde mich über ein automatisches Ausrufezeichen bei N1-Packungen freuen ... Bis dahin muss ich es leider manuell auf dem Rezept editieren

Ich habe mich jetzt ein bisschen im Internet (hier) und bei der Apotheke hier vor Ort kundig gemacht und bin zu folgender Erkenntnis gelangt:

1.) Ist bei einer Verordnung sowohl die Stückzahl als auch die N-Kennzeichnung angegeben, hat die Stückzahl Vorrang.

2.) Ist bei  einer Verordnung eine Stückzahl angegeben, dann muss der Apotheker exakt die angegeben Menge abgeben.  Ist die angegebene Stückzahl nicht verfügbar (weil z.b. 2*35 Stück = 70 Stück auf dem Rezept angegeben wurde) dann 'darf die Apotheke nur dann mehrere Packungen abgeben, wenn die vom Arzt verordnete Menge eines Arzneimittels keiner im Handel befindlichen Packungsgröße entspricht'. 'Hat der Arzt einen zusätzlichen ausdrücklichen Mengenhinweis angebracht hat (§ 6 Abs. 3 S. 2 Rahmenvertrag), darf nur ein Vielfaches der größten Normgrößenpackung abgegeben werden. Außerdem darf die verordnete Menge nicht überschritten werden'. Hintergrund dieser Regelung ist laut Apothekerauskunft, dass sich die Normgrößen für die Packungsnormen ändern können, nicht aktuelle PVSe aber eventuell noch veraltete Stückzahlen aufdrucken.

3.) Ist eine N-Kennzeichnung (ohne Stückzahl) angegeben und wird bei einer Verordnung mehrerer Packungen der Inhalt der nächst größeren Packung erreicht, so ist diese abzugeben, sofern der Arzt nicht auf den besonderen Wunsch, mehrere Packungen verordnen zu wollen, ausdrücklich hinweist. (z.B. per Ausrufezeichen).

Als Konklusion ziehe ich daraus, dass tomedo demnächst die Stückzahl auf dem Rezept weglassen wird. Auch das Ausrufezeichen werden wir nicht mehr automatisch setzen (da dies ja ansonsten den expliziten Wunsch nach einer Verordnung von mehrere Kleinpackungen statt einer Großpackung entsprechen würde, was sowohl unwirtschaflich als auch für den Patienten teurer wäre).

Zumindest unsere Apotheke hier vor Ort würde das Rezept '2* ACICLOVIR AL 800 Tabl. N1' anstandslos akzeptieren während die das Rezept '2* ACICLOVIR AL 800 35 St Tabl. N1' ablehnen würde (es müsste dann '2*! ACICLOVIR AL 800 35 St Tabl. N1' heissen).

Nachteil wäre, dass der Arzt nicht mehr sicher sein kann, dass der Patient genausoviele Stück eines Medikamentes bekommt, wie er verordnet hat (oder im Medikationsplan steht) - insbesondere nicht bei Artikeln außer Vertrieb die eventuell eine andere Stückzahl für die angegebene N-Kennzeichnung besitzen als aktuelle Präparate. Dies sollte aber nicht allzu häufig vorkommen.

Könnte die hier beteiligten Ärzte nochmal bei ihren Apotheken nachfragem, ob das Weglassen der Stückzahl die Problemem mit dem Ausrufezeichen lösen würden?

Beantwortet von (72.7k Punkte)
0 Punkte
Ach du meine Güte! Ich hatte nicht geahnt, dass hinter dem kleinen Ausrufezeichen sooo viele Regelungen stecken... Wir gehen an unserer Bürokratie noch mal zugrunde ....
Ich werde hier nachforschen.
Ab Version 1.42.5 wird es die Möglichkeit geben, unter Einstellungen->Praxis->Medikamente eine Auswahl zu treffen, ob das Ausrufezeichen für Packungsnormen ungleich N1 automatisch hinzugesetzt werden soll, oder ob alternativ bei den Packungsnormen N1, N2 und N3 keine Stückzahlen mit angegeben werden. Standardverhalten ist das bisherige Verhalten (Stückzahlen werden mit aufgedruckt, Ausrufezeichen wird bei <> N1 gedruckt).
Beantwortet von (72.7k Punkte)
+1 Punkt
Hallo Herr Berg!

Ich muss das Thema noch einmal aufrufen, weil das Ausrufezeichen bei N1 Packungen weder mit noch ohne gesetztes Häckchen in den Einstellungen auf das Rezept gesetzt wird.

Es gibt Augentropfen die nur als N1 angeboten werden, die aber mehrfach verordnet werden müssen. Also setze ich 2x auf das Rezept, dabei fehlt aber das Ausrufezeichen. Gerade eben bemängelt dies eine Apotheke.

Können Sie da noch was machen?
Beantwortet von (36.8k Punkte)
0 Punkte
Dass das Ausrufezeichen bei keinem der beiden Einstellungsmöglichkeiten kommt ist gewollt. Der Unterschied sollte sein, dass in dem einen Fall eine Stückzahl aufgedruckt wird, während in dem anderen Fall die Stückzahl fehlt.

Hat die Apotheke denn ein Rezept ohne Stückzahlangabe reklamiert? Das fände ich merkwürdig, da - wie oben ausgeführt - ein Rezept ohne Stückzahlangabe kein Ausrufezeichen benötigt.
Nun ja.... bei Augentropfen wird typischerweise keine Stückzahl angegeben ;-) es sind halt Tropfen ...

Aber im Ernst: Es wurde eine 2x N1 ATR Verordnung bemängelt!
Um welche PZN handelt es sich konkret?
01970781, Inflanefran forte 5 ML AuTro N1

Nur für mich als Gedankenstütze: Die Bedruckung mittels Ausrufezeichen wird geregelt durch $6 (3) des folgenden Dokumentes. Meiners Erachtens greift dieses Paragraf im vorliegenden Fall aber nicht, da nicht 'nach Stückzahl' verordnet wurde. Ich habe eine Anfrage an die KBV gestellt, wie mit dem konkreten Rezept zu verfahren ist. Die KBV hat versproche, sich bei zollsoft zu melden.

PS: Unserer lokale Apotheke hätte das Rezept übrigens akzeptiert.

Vielen Dank für Ihre Mühe!

Wenn man den letzten Satz dieses Absatzes nur für sich liest "Ein Vielfaches der größten Packung darf nur abgegeben werden, soweit der Vertragsarzt durch einen besonderen Vermerk auf die Abgabe der verordneten Menge hingewiesen hat." ist aber die Angabe des bes. Vermerks, vulgo Ausrufezeichen aber nicht verkehrt, oder? Was spricht dagegen, es zu setzen?

Wir wissen von einer Packung einfach nicht, ob es größere Packungsnormen gibt. Die erste Unklarheit entsteht schon an der Stelle, ob die Packung vom gleichen Hersteller sein muss oder nicht. Kann die Apotheke im Sinne einer wirtschaftlichen Verordnung auf eine größere Packung eines anderen Herstellers wechseln. Muss in diesem Falle die Zusammensetzung des Medikamentes identisch sein oder darf sie sich z.B. hinsichtlich von Hilfsstoffen unterscheiden? Welches sind diesbezüglich austauschbare Darreichungsformen? Ist eine minimale Abweichung in der Wirstärke erlaubt (vgl. z.B.Zusammensetzung von PZN 04181004 und PZN 06605939), etc.

Die ABDA-Datenbank enthält leider keine Information darüber, ob ein Präparat dasjenige mit größter Packungsnorm ist, sodass wir unter Berücksichtiging obiger Faktoren dies selbst feststellen müssten.
Seufz ... ;-)
Die KBV hat uns soeben die Auskunft erteilt, dass das Rezept vollkommen korrekt ist und von der Apotheke hätte akzeptiert werden müssen: "Bei Verordnungen ohne Stückzahl-Angabe ist kein Vermerk (Ausrufezeichen) nötig."

Diesbezügliche Verwirrungen unter den Apothekern sind der KBV aber auch nicht neu. Evtl. gibt es da im neuen KBV-Anfoderungskatalog dieses Jahr entsprechende Anmerkungen. Auch in der Neuvassung des Rahmenvertrages soll es eine diesbezügliche Klarstellung geben.

Wenn sie mögen, telefoniere ich mal mit der Apotheke um den Sachverhalt klarzustellen. Evtl. reicht der Apotheke ja aber auch schon der Link auf diesen Eintrag. (Ggf. Apothekenkontakt bitte per privater Forumspost an mich).
Herzlichen Dank für Ihre Mühe! Nun habe auch ich diesbezüglich noch etwas dazugelernt!
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