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Alle Hinweise und Informationen finden Sie unter folgendem Link.

Mit welchen OP- Aufklärungs Bögen arbeiten denn die meisten Nutzer ?

Hat jemand vielleicht eigene AufklärungBögen verfasst, die er digital in der von mir gewünschten Weise nutzt? Dann würde ich gerne ins Geschäft kommen.

Im Übrigen denke ich ernsthaft darüber nach, eine Schwester damit eine Woche zu beschäftigen.

Das Argument dass der Pat. eine Kopie braucht kann ich nicht nachvollziehen. Mir geht es um den Papierberg in meiner eigenen Praxis. Außerdem könnte man Filme etc. einbinden und damit auch für alte Leute die Aufklärung verbessern.

Gefragt von (150 Punkte)
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6 Antworten

Sehr geehrter Herr Stotko,

Wie wäre es damit? Als Hausärzte machen wir kleine Chirurgie. Dies ist meine alte Aufklärung unter Albis. Wenn sie eine Tomedovorlage erstellen wäre ich ihnen sehr verbunden, wenn sie sie mir weiterreichen würden. Wir haben sehr viele Textvorlagen von früher, aber leider noch wenig Erfahrung im Umwandeln für Tomedo. Sehr gern können wir uns da zusammen tun.

Viele Grüße aus Hambergen

Ruben Bernau

Einwilligungserklärung zu diagnostischen und therapeutischen Eingriffen

Kleiner chirurgischer Eingriff

 mit Lokalanästhesie

Name, Vorname: $Nachname#, $Vorname# ($PatNr#),

           

Geburtsdatum: *$Gebdatum#          

Beschreibung der diagnostischen oder therapeutischen Maßnahme und möglicher Risiken/ Komplikationen:

Maßnahme:

Kleiner chirurgischer Eingriff mit Lokalanästhesie (Kleine Chirurgie)

Infiltrationsanästhesie:


Bei dieser Methode wird das Lokalanästhetikum ins Unterhautfettgewebe gespritzt. Dort verlaufen die für die Schmerzempfindung der Haut verantwortlichen Nerven. Um ein Hautfeld unempfindlich zu machen, spritzt der Arzt mit einer dünnen Nadel das Medikament rundherum unter die Haut. Dabei sticht er an den vier Ecken des zu betäubenden Bereichs ein und schiebt die Nadel fächerförmig in verschiedene Richtungen vor, bis das gesamte Feld umgrenzt ist. So werden alle zu diesem Bereich laufenden Schmerzfasern erfasst.
Der Haupteinsatzbereich der Infiltrationsanästhesie ist die so genannte "kleine Chirurgie". Dazu gehört das Ausschneiden und Nähen von Wunden, kleine Operationen an der Haut, wie die Entfernung eines Muttermals oder einer Warze, oder Schönheitsoperationen.

Risiken und Nebenwirkungen der Lokalanästhesie:

Die Lokalanästhesie ist insgesamt betrachtet ein nebenwirkungsarmes Verfahren.
Allergische Reaktionen waren früher recht häufig. Bei den mittlerweile fast ausschließlich verwendeten neuen Präparaten ist diese Komplikation sehr viel seltener geworden.
Alle Lokalanästhetika haben, sofern sie in hoher Konzentration ins Blut gelangen, eine toxische Wirkung. Dazu kommt es aber nur bei Überdosierung oder wenn das Mittel versehentlich in ein Blutgefäß gespritzt wurde. Die Wahrscheinlichkeit, dass einem erfahrenen Arzt ein solcher Fehler unterläuft, ist sehr gering.
Andere denkbare Komplikationen wie Infektionen an der Einstichstelle oder die Bildung eines Blutergusses sind selten. Vorübergehende oder bleibende Nervenschäden (z. B. Missempfindungen, Berührungsempfindlichkeit) sind selten.

Risiken und Nebenwirkungen des chirurgischen Eingriffs:

Die Verletzung benachbarter Organe oder Strukturen sowie von Blutgefäßen oder Nerven erfordert sehr selten eine Erweiterung der Operation oder eine Nachoperation. Wird die Wunde nicht vernäht, können in den ersten Tagen stärkere Nachblutungen auftreten, die ärztlich behandelt werden müssen. Wundheilungsstörungen und Infektionen mit der Gefahr einer  Fistelbildung sind selten.

Da Hautnerven durchtrennt werden, muss mit vorübergehenden oder seltener mit bleibenden Einschränkungen der Berührungsempfindlichkeit gerechnet werden.

Manchmal bleibt eine deutlich sichtbare Narbe zurück. Entstehen schmerzende oder ästhetisch störende Narbenwucherungen mit Hautverfärbungen oder verursacht eine Narbenschrumpfung Bewegungseinschränkungen, kann versucht werden mit konservativen Maßnahmen (z.B. Salben, Druckmassage) und/oder Korrekturoperationen, solche Narben zu verbessern.

Spezifische Risiken dieses Eingriffes die oben nicht beschrieben sind:

Blutung, Nachblutung, Infektion, Wundheilungsstörung, ggf. erneuter Eingriff, offene Wundbehandlung

Ich habe die Notwendigkeit, die Zielsetzung, die Bedeutung und mögliche Risiken der oben genannten therapeutischen oder diagnostischen Maßnahme verstanden.

Der Arzt hat mich umfassend aufgeklärt und verständlich informiert.

Alle meine Fragen wurden beantwortet.

 Ich erkläre mich mit der oben genannten therapeutischen oder diagnostischen Maßnahme einverstanden.

Ich habe verstanden, dass ich ca. 1h (ggf. länger) nach dem Eingriff nicht aktiv am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen darf. Ich bestätige dies mit meiner Unterschrift.

Name, Vorname: $Nachname#, $Vorname#*$Gebdatum#

________________________                                  _________________________________

  $PraxisOrt#, den $DruckDatum#                                      Unterschrift Patient (Eltern)

_____________________________

   Unterschrift des aufklärenden Arztes

Beantwortet von (230 Punkte)
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Wir benutzen auch einen selbstgebauten. Rechtlich wäre mir aber ein Diomed/Perimed lieber, auch wenn ich schon woanders erwähnt erlebt habe, dass ein selbstgebauter vor Gericht akzeptiert wurde. Wird aber dann vor einem anderen Gericht der Wortlaut juristisch auseinander genommen und es plötzlich gar nicht mehr um die Sache geht, hätte man dann gerne den Perimed Bogen gehabt.

Deswegen diesem Faden ein +1 geben damit das Feature kommt. Man hat eine rechtssichere Aufklärung mit Zugang zu allen Perimedbögen, der Bogen wird automatisch ausgefüllt, man wählt lediglich den Bogen und gibt spezifische Risiken ein, man hat eine handgeschriebene rechtssichere Patientenunterschrift und man hat den Bogen Digital in Tomedo. Zudem sind die Kosten wirklich gering.

https://forum.tomedo.de/index.php/13988/feature-request-perimed-puls-rest-schnittstelle?show=13988#q13988
Beantwortet von (55.3k Punkte)
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Wir würden auch gerne umsteigen. Unterschreiben, scannen, drucken,... aber archivieren. Wir haben mehrere Räume mit Akten über... Jahre.
Zur Zeit nutzen wir die Thieme Bögen, aber vor allem weil wir viele 1000 Euro bei unserer Haftpflicht sparen. Na klar, es gibt Kollegen, die nehmen Ihre eigenen Bögen, geben den Haftpflichtrabatt auf und rechnen die Zeit in Geld gegen.
So weit sind wir nicht, wir würden bei Thieme bleiben. Um diese Bögen als pdf zu bekommen kann man die Ipad Variante von Thieme nehmen (aber dann muss man einen Windows Rechner nehmen + Anbindung können die nicht, aber tomedo, die Übergabe,..) - Nein, da kein Windows Rechner oder
per Thieme Web Anwendung im Aufklärungsfall die letzte Thieme Version drucken (damit kein Betrug) als pdf (vermutlich vom stationären Rechner), dann das im Ipad aufrufen, ausfüllen, und dann mit Unterschrift.
Den workflow haben wir noch nicht probiert und nicht vollständig durchdacht: hat das jemand? Geht das?

PS: bitte nicht: das kostet 25 Euro Monat, ist zu teuer - nur technisch interessiert mich.
Beantwortet von (8.5k Punkte)
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Wir benutzen jetzt den Perimed Puls Bogen. Für den Patienten übel ,da steht so viel irrelevantes Zeug drauf nur um gesetzlich korrekt zu sein, relevantes bleibt zu kurz. Wir klicken auf das Perimed Icon, Perimed wird doppelseitig mit Patientendaten und einigen Karteieinträgen ausgefüllt gedruckt, Ich gehe mit dem Patineten den Bogen durch, wir unterschreiben, Ich scanne den Bogen in den Lauschordner und der Patient bekommt den Originalbogen. Workflow ist akzeptabel und rechtlich einwandfrei, digital gespeichert. Kosten halten sich in Grenzen 25 im Monat wäre mir zu teuer :)
Ich will nicht unbedingt digital werden, aber das Papier los sein.
Du bist auf Papier? Machen wir auch so, aber wir behalten den Originalbogen.

Was machst Du, wenn die Staatsanwaltschaft sagt, die möchten das Original? Gibst Du denen die Kopie und sagst, der Patient hat immer das Original? Ist das juristisch zu halten?
Damit könnte ich leben.

Genau das habe ich Perimed gefragt und die sagen, man kann das Original dem Patienten geben. Ich fragte dann, ob das ganz sicher sei und sie sagten ja. Ich meine, die tun nichts anderes als sich um die Rechssicherheit ihrer Bögen zu kümmern. Aber weisst du was, ich lasse es mir schriftlich geben.

Ganz digital geht meiner Meinung nach wegen der Unterschrift nicht. Es ist die wichtigste Unterschrift in der Praxis weil sie uns von der Körperverletzung trennt.  

Viel finde ich nicht im Netz. Ablehnung des Vertrages wegen Schreibtablett ist von 2012, 2016 gab es, so wie ich lese, aber eine Rechtsänderung. Bestehen bleibt soweit ich weiss, dass die Schriftform = Qualifizierte elektronische Signatur bedeutet.

http://wiki.hl7.de/index.php?title=Rechtliche_Rahmenbedingungen_der_Einwilligung

itat „Die Einwilligung bedarf der Schriftform, soweit nicht wegen besonderer Umstände eine andere Form angemessen ist“[§ 4a Abs.1 BDSG]

Besondere Umstände zum Beispiel eine körerliche Behinderung? 

 

https://www.it-recht-kanzlei.de/vertragsunterzeichnung-elektronisch-schreibtablett.html?print=1

Ablehnung einer Unterschrift eines Bankvertrages vor Gericht da keine Qualifizierte elektronische Signatur.

 

Bevor ich mit der Einwilligung auf ein Tablett gehen würde, mit drucksensitivem Stift, würde ich das durch einen Medizinrechtler bestätigen lassen. Wenn der mir nichts schriftlich eindeutig antwortet würde ich es lassen.

Ich habe Antwort von Perimed bekommen:

 

selbstverständlich ist die digitale Archivierung nicht unter allen Umständen rechtsicher. Unsere Aussage bezog sich hier natürlich auf den Fall, dass auch Ihr System die vorgeschriebenen Anforderungen erfüllt.

Statement unseres juristischen Beirats lautet wie folgt:

 

„In § 630e Abs. 2 Satz 2 BGB ist geregelt, dass der Patient nur Abschriften erhält. Die Verfahrensweise des Arztes dem Patienten das Original mit Unterschrift auszuhändigen wäre nur dann in Ordnung, wenn der Arzt eine revisionssichere IT besitzt, mit anderen Worten sein Dokumentationssystem muss revisionssicher sein. Dieses Erfordernis erfüllen nicht alle Arztsoftwaresysteme. 

 

Nun stellt sich die Frage ob unser Arztsystem also Tomedo "revisionssicher" ist.

 

Beantwortet von (55.3k Punkte)
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Nach Durchsicht der Definition für revisionssicher, denke ich nicht.
Ich habe so den Eindruck Revisionssicherheit ist der Schlüsselwort um wirklich papierlos sein zu können. Ich glaube eine Eigenschaft an die kaum ein PVS-Entwickler von Anfang an denkt.
Beantwortet von (55.3k Punkte)
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Wir benutzen Ikonion - die liefern HDI abgesegnete rechtssichere Aufklärungen auf dem iPad - Rabatt wie bei Perimed/Diomed Bögen bei der Haftpflicht. Man kann alles dem Patienten auf dem iPad erklären, Zeichnungen einfügen, persönliche Kommentare schreiben (Drop-down Menus) und der Patient unterschreibt rechtssicher auf dem iPad. Vorgefertigte Aufklärungsfilme sind auch dabei. Per Klick werden die Daten in die Tomedo-Karteikarte zurückübertragen in ein sicheres pdf sowie ein Exemplar am Drucker an der Rezeption für den Patienten ausgedruckt. .

Klappt reibungslos- seit August 2019 kein Papier mehr für die Aufklärung. Das ist nicht ganz billig, aber wir haben für Diomed auch viel Geld ausgegeben bei > 5000 Eingriffen/a.

Viele Grüße,

Dr. Uwe Reinking
Beantwortet von (530 Punkte)
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Herr Reinking, Ikonion arbeitet bezüglich der digitalen Unterschrift mit einer Firma Preißler Ohlmann&Partner mbH medizinrechtlich zusammen, es handelt sich damit wohl um eine Unterschrift mit Zertifikat also eine qualifizierte elektronishe Signatur? Das wäre schon mal gut. Wenn ihnen Ikonion einen kleinen Server hingestellt hat (DIGIBO?) der revisionssicher ist dann können die tatsächlich die PDFs in der Praxis speichern und eine Kopie dem Patienten geben, Tomedo ist nicht revisionssicher, ohne zusätzlichen revisionssicheren Server geht es nicht.

Was kostet Ikonion pro Aufklärung?

PS: und mit einem weiteren Server müssen sie diesen auch zusaätzlich sicher  backuppen.
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