Ab Ende Mai diesen Jahres wird ja die neue EU-Datenschutzverordnung und das neue BDSG geltendes Recht. Hier gibt es einige Änderungen, die sich u.a. auch auf Arztpraxen auswirken.
Größere Praxen oder welche, die z.B. überregional tätig sind, müssen eine sogenannte Datenschutzfolgenabschätzung (DSFA) nach Artikel 35 DS-GVO für Ihre Patientendaten durchführen. Ein Teil der DSFA ist die Bewertung der technischen und organisatorischen Schutzmaßnahmen. Insbesondere die Schutzmaßnahmen der Software bzw. der Computersysteme.
Wird zur Unterstützung der DSFA durch die Zollsoft eine Dokument erstellt, welches den Ärzten eine Empfehlung gibt, welche Maßnahmen tomedo schon systemseitig mitbringt hinsichtlich der eingesetzten Infrastruktur, Verschlüsselungen der Daten und deren Übertragung, der Backups usw.und welche Maßnahmen im Umgang mit tomedo empfohlen werden, u.U. auch eine Empfehlung für ein Rollen- und Berechtigungskonzept.
Grüße
Größere Praxen oder welche, die z.B. überregional tätig sind, müssen eine sogenannte Datenschutzfolgenabschätzung (DSFA) nach Artikel 35 DS-GVO für Ihre Patientendaten durchführen. Ein Teil der DSFA ist die Bewertung der technischen und organisatorischen Schutzmaßnahmen. Insbesondere die Schutzmaßnahmen der Software bzw. der Computersysteme.
Wird zur Unterstützung der DSFA durch die Zollsoft eine Dokument erstellt, welches den Ärzten eine Empfehlung gibt, welche Maßnahmen tomedo schon systemseitig mitbringt hinsichtlich der eingesetzten Infrastruktur, Verschlüsselungen der Daten und deren Übertragung, der Backups usw.und welche Maßnahmen im Umgang mit tomedo empfohlen werden, u.U. auch eine Empfehlung für ein Rollen- und Berechtigungskonzept.
Grüße