Guten Tag,
ich würde Sie gerne bitten, bei Ihrer Steuerberaterin zu klären, was man (oder sie) unter dem Begriff Programmierprotokoll versteht. Im Zusammenhang mit dem Kassenbuch kenne ich leider keine Definition dafür.
Wenn es um die Verfahrensdokumentation geht, dann kann es alles Mögliche sein von Software Version oder Bedienungsanleitung bis zum Ausdruck aller Codezeilen. Soweit ich weiß, soll die Verfahrensdokumentation dem/der Berater/-in helfen die Aufzeichnungen zu verstehen oder die Manipulationen aufzudecken. Das Dokumentationsvorhandensein ist aber keine Pflicht. Soweit das Kassenbuch den Grundsätzen der ordnungsgemäßen Führung (Übersichtlichkeit, Nachvollziehbarkeit, Zeitgemäß) genügt, stellt fehlendes Protokoll keinen Mangel dar(GoBD, Rz155). Letztens für die Verfahrensdokumentation (oder für das Programmierprotokoll) selbst muss man irgendwie die Vollständigkeit und nicht Manipulierbarkeit nachweisen. Deshalb kann diese den Zweck der Manipulationsaufdeckung nicht erfüllen.
Wenn unter diesem Wort die s.g. Blockchain gemeint ist, wird solche Quersumme nur für Einträge im Kassenbuch Österreich gebildet. Besteht aber Bedarf, dass auch im Kassenbuch Deutschland die Kassenbucheinträge mit der Quersumme versehen werden, würden wir das als Wunsch aufnehmen und umsetzen.