Anlage 2 (zu § 10 Abs. 1) des JVEG im Internet unter
https://www.gesetze-im-internet.de/jveg/JVEG.pdf
Fundstelle: BGBl. I 2004, 785 - 787
Das ist die Publikation im Web dazu. Leichenschau mit Befundschein (Ziffern 100,200,...) muss beispielsweise von Hausärzten (leider) öfter abgerechnet werden!