Umfrage zu Weiterbildungsgewohnheiten

Wir möchten unsere Schulungs- und Weiterbildungsangebote für Sie noch besser auf Ihre Bedürfnisse abstimmen: Wie lernen Sie am liebsten? Über welche Formate möchten Sie sich am liebsten zu tomedo® weiterbilden? Und welche Themen interessieren Sie besonders?

Teilen Sie es uns mit! Nehmen Sie sich gerne 5 Minuten Zeit, um unsere 10 kurzen Fragen zu beantworten. So können wir herausfinden, welche Unterstützung für Sie am wertvollsten ist.

Vielen Dank für Ihre Mithilfe!
Moin,

 

hat schon jemand eine Einwilligungseeklärung für die ePA entworfen und kann diese ggf. im Tauschcenter hoch geladen werden? Oder ist eine Vorlage von Tomdeo angedacht?

 

Vielen Dank
Gefragt in Frage von (1.3k Punkte)
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2 Antworten

Siehe KBV-Homepage

"Muss der Patient in die Verwendung der ePA einwilligen?" 

Nein. Eine Arzt- oder Psychotherapiepraxis hat im Behandlungskontext standardmäßig Zugriff auf alle Inhalte der ePA eines Versicherten. Der Behandlungskontext wird durch Stecken der elektronischen Gesundheitskarte nachgewiesen. Hierdurch erhält die Praxis automatisch Zugriff auf die ePA-Inhalte für einen Zeitraum von 90 Tagen. Eine zusätzliche Erlaubnis ist nicht erforderlich. Möchte der Patient nicht, dass die Praxis seine ePA einsehen kann, muss er gegenüber seiner Krankenkasse aktiv widersprechen – per ePA-App oder bei einer Ombudsstelle.

 

Quelle: https://www.kbv.de/html/69298.php

Beantwortet von (540 Punkte)
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Sie brauchen keine Einverständniserklärung. Der Pat. muss aktiv bei der Ombutsstelle der Krankenkasse oder per Krankenkassen-App wiedersprechen.
Beantwortet von (570 Punkte)
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