Umfrage zu Weiterbildungsgewohnheiten

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Wir wollen nun komplett auf das eRezet umstellen da die App doch viel genutzt wird. Der Rest bekommt dann einfach einen Ausdruck auf ein DIN5A.

Jetzt konnten wir feststellen, dass wenn die MFAs ein Rezept vorbereiten sie immer einen Arzt auswählen müssen. Nur dieser kann dann später das eRezept auch signieren. Geht das auch anders wie z.B. der eAu?

Wie machen das andere Praxen die auch schon auf eREzept umgstellt haben?
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1 Antwort

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Hallo Herr Reschke,

das ist tatsächlich nur so möglich und Vorgabe des E-Rezept Prozesses, dass der verordnende Arzt angegeben werden muss und auch bei einem vorläufigen Speichern durch die MFA hinterlegt ist.
Hintergrund ist, dass dann nur der tatsächliche Verordner:in auch die Signierung mit seinem eHBA durchführen muss. Dies wird technisch entsprechend im Datensatz hinterlegt und ein Abgleich der Verordnerdaten und Daten des Signierenden hinterlegt.
Bei der eAU kann dies tatsächlich abweichen und ist auch zugelassen. Hier kann der Signierende somit abweichend vom ausstellenden Arzt/Ärztin sein.

Viele Grüße,
Marc Kansy
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Danke für diese Rückmeldung. Da hat bei den Verantworltichen mal wieder keiner mitgedacht....
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