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Moin allerseits.ä. gibt,

Ich wüsste gern wie Sie verfahren wenn Patienten keinen kindlichen Impfausweis vorweisen können aber glaubhaft die vollständige kindliche Grundimmunisierung bezeugen. Ich würde diesem dann inhaltlich folgen und mich auf die Einhaltung der "Erwachsenen-Impfregeln" beschränken. Hierfür stellt sich mir die Frage ob es eine Art Button für "kindliche Impfungen komplett" o.ä. gibt?

Wie verfahren die kollegen in diesem Fall?

Herzliche Grüsse, LL
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1 Antwort

Hallo, das ist so pauschal nicht möglich und m.E. auch nicht sinnvoll, da die "vollständigen Kinderimpfungen" für einen Jahrgang 1970 ganz anders aussehen als für einen Jahrgang 2000. In bezug auf das Masernschutzgesetz würde auch die mündliche Angabe nicht reichen.

Die Impfungen, die zB ab 2 oder ab 6 Jahren nicht mehr empfohlen werden (bspw. Hib oder Pneumokokken) sortiert Impfdoc automatisch raus.

In unserer Kinderarztpraxis haben wir es eine Zeitlang so gehandhabt, dass wir nur die jeweils letzte Impfung der GI eingetragen haben und "GI vollständig" angekreutz haben. Das gab dann später nach Einführung des Masernschutzgesetz Probleme, weil wir das Datum der ersten Impfung nicht hatten. Eine Angabe "alles geimpft in der Kindheit" ohne Datumsangabe würde ich wegen unklarem "alles" und unklarem "in der Kindheit" nicht pauschal abhaken.

Impfdoc richtet sich strikt nach der STIKO, d.h. wenn nichts eingetragen ist empfiehlt es - wie von der STIKO bei unklarem Impfstatus vorgesehen - eine neue Grundimmunisierung.

Praktisch machen wir es aktuell so: Wir fotografieren den Impfpass für die Akte ab und tragen es später nach. Das geht schnell und hält in der Situation nicht auf.
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