Mit freundlichen Grüßen Johannes Stößel
Diagnostik vor Therapie – aber bitte mit Augenmaß
Vor Beginn einer Therapie sollte selbstverständlich eine fundierte Diagnostik erfolgen. Leider sind viele dieser Leistungen im DRG-System nicht adäquat abgebildet und sollen deshalb möglichst ambulant durchgeführt werden. Allerdings reichen im Rahmen prästationärer Maßnahmen die niedrigen Pauschalen oft nicht aus, um die Kosten für MRT und CT tatsächlich zu decken.
Radiologische Praxen überschreiten das Punktzahlvolumen (PZV) regelmäßig, was in der Regel problemlos geschieht. Wenn ein Hausarztvermittlungsfall (HAV) vorliegt werden die Leistungen voll vergütet allerdings zu Lasten des Gesamtbudgets. Ohne diese Vermittlung werden z. B. MRT-Leistungen teils mit einem Restpunktwert unter einem Cent vergütet, was wirtschaftlich völlig untragbar ist. Kein Wunder also, dass Radiologen auf die HAV bestehen.
Als Facharzt habe ich das Problem, dass ich selbst keine Hausarztvermittlungen durchführen darf. Damit wird die Terminvereinbarung für meine Patienten erheblich erschwert. Dabei liefere ich in der Regel ausführliche Überweisungsberichte mit, was ich bei vielen hausärztlichen Einweisungen bislang selten gesehen habe.
Ich kann zwar im Bedarfsfall die Terminservicestelle einschalten, erhalte dafür aber – im Gegensatz zu Hausärzten – keinerlei Vergütung oder Anerkennung. Vielen ortsansässigen Hausärzten scheint das nicht bewusst zu sein.
Von mir erwartet die Klinik umfassende Berichte mit komplettierter Diagnostik, wenn ich meine Patienten zu planbaren Interventionen einweise, warum also nicht auch für Hausärzte.
Solche Regelungen sorgen immer wieder für Unmut und fördern leider auch Neid und Missgunst unter uns Ärztinnen und Ärzten. Statt gemeinsam für bessere Rahmenbedingungen einzutreten, werden wir durch solche Systemunterschiede gegeneinander ausgespielt. Das ist schade und im Sinne der Patientenversorgung kontraproduktiv.