Nach dem Durcharbeiten der uns angebotenen Links zum Thema ePa konnte ich folgende Frage nicht beantworten:

Wie können Dokumente in der Pat-Akte gekennzeichnet werden, bei denen der Pat. eine Befüllung in die eigene ePa widersprochen hat? Woran sehe ich, welche Dokumente bereits aus der Kartei in die ePa eingepflegt wurden?

 

Es wäre doch ein vermeidbarer Mehraufwand, wenn ich jedes Dokument manuell in dessen Beschreibung als "in ePa eingeplegt" oder "Widerspruch des Pat. zur Einpflegung in die ePa" kennzeichnen muss.

Dank in die Runde, Gruß

Hans Heyer
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+4 Punkte
für ein Kennzeichen, dass das Dokument x von mir eingestellt wurde von mir einen klaren wichtigen Daumen

1 Antwort

Hallo Herr Heyer,

ich nehme den Wunsch mit ins Team zur Kennzeichnung der bereits hochgeladenen Dokumente.

Wenn nach Einführung der verpflichtenden Nutzung Dokumente, die sie hochladen müssten nicht in die ePA hochgeladen werden dürfen durch Sie, weil der Patient hier widersprochen hat, müssen Sie dies in der Kartei schriftlich dokumentieren. Hierzu sollten Sie sich gegebenenfalls einen Textbaustein oder Ähnliches anlegen, um den Widerspruch zu dokumentieren. Ich bespreche inwieweit hier eine globale Lösung möglich und sinnvoll ist.

Mit freundlichen Grüßen

Jacqueline Geis
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