Die Verordnung von Medikamenten ist eine häufige und nicht vollkommen zu eliminierende Fehlerquelle in der Praxis. Natürlich kann es auch im besten System zu Fehlverordnungen kommen. Gerade aber die Frage der Estattungsfähigkeit kann grundsätzlich nur patienten-individuell und häufig nur durch den Arzt beantwortet werden.

Es gibt Patienten, bei denen durch mein Team eine bestimmte Verordnung immer wieder einmal falsch vorbereitet wird. Dadurch erhöht sich die Wahrscheinlichkeit, dass ich diese dann bei Gelegenheit auch einmal falsch signiere.

Ich würde mir wünschen, dass ich bei einer bestimmten Position auf dem medikamentenplan oder noch besser bei einem bestimmten Wirkstoff eine notiz eingeben kann, die bei jeder weiteren Verordnung bei diesem Patienten "aufploppt" (bei kompletten Verboten, zB Psych patienten, die Benzos nur vom Psychiater bekommen sollen, habe ich mir schon mit der Allergie-Funktion beholfen). Im Praxisalltag bei den hunderten Folge-Verordnungen, die von meinen MFA täglich vorbereitet werden, wäre das ein sehr hilfreiches Werkzeug um zu signalisieren: Diese Verordnung muss durch die MFA schon einmal gesondert überprüft (u. Evtl in der Signatur-Liste - bei uns in der Wartezimmerliste - entsprechend markiert) werden.

Bitte diesen Beitrag hypen, wenn mein Wunsch eine Chance auf Umsetzung haben soll.

Gefragt in Wunsch von (460 Punkte)
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1 Antwort

Moin, 

das können Sie verhältnismäßig einfach mit zwei Markern erreichen: 

1.) manuell "Keine Psychopharmaka" - muss also aktiv von Ihnen gesetzt werden, wenn die "Sperre" gelten soll

2.) automatischer Marker "Psychopharmaka" mit den ATC N05 und N06 (unten ein Beispiel für eine andere Med.-Gruppe)

Wenn Sie jetzt einen AK-Auslöser Marker setzen (lokal) generieren, der bei Setzen des Markers "Psychopharmaka" anschlägt, können Sie eine AK "Warnhinweis: Keine Psychopharmaka bei diesem Pat. ohne Psychiatrische Anordnung" starten mit der Bedingung Marker "Keine Psychopharmaka" gesetzt.

Das erfordert natürlich ein paar Schritte, klappt dann aber gut. Zollsoft wird es vermutlich nicht schaffen, für jeden Anwenderwunsch passende Hinweisregeln zu generieren. 

Beantwortet von (11k Punkte)
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Vielen Dank für die Antwort, Herr Baumann. Die Option mit den Markern ist klasse. Für ein Verbot bestimmter medikamente für einzelne Patienten ideal! Ich werde das umsetzen.

Mein Ansinnen hat auch weniger auf meine Praxis gezielt, ich gehe vielmehr davon aus, das die vielen Hausärzte in der ganzen Republik häufig vor ähnlichen Problemen stehen: So kann beispielsweise ACC bei pneumonie auf kasse verordnet werden, aber nicht bei Virusinfekt. Oder Sie können Lidocainpflaster bei Therapieversagen von Schmerzmitteln bei Zoster-Neuralgie auf Kasse verordnen, sonst nicht. Oder paracetamol/Movicol bei Opiattherapie. Oder, oder oder...

Ich denke daher, dass es für uns, die wir in sämtlichen Fachgebieten verordnen, wenig Sinn macht, mit Medikamentengruppen zu arbeiten. Vielmehr wäre es sinnvoll, analog zu allergien, Verordnungen Patienten-individuell markieren zu können. Aber vielleicht überschätze ich das Problem auch. dann wird mein Beitrag einfach durch Nicht-Beachtung untergehen.
Natürlich wäre es toll, wenn eine allgemeine PVS-Logik die barocken Verordnungsdetails inkl. der daraus lauernden Regress-Falschstricke managen könnte.

Ihre letzte Aussage verstehe ich nicht so ganz, warum diese Regelung patientenindividuell geregelt sein soll:

Auch die weiteren von Ihnen genannten Punkte (Lidocain bei Zoster-Neuralgie) können Sie ja per (mühsam für jeden einzelne Bedingung...) erstellte AK-Bedingung regeln: Setzen eines ATC-abhängigen Medikamentenmarkers führt unter der Bedingung "keine Diagnose Zoster-Neuralgie gesetzt" zum Anzeigen des Warnhinweises: "Finger wech!". Die Regel bauen Sie einmal, dann gilt sie für alle Patienten und spart ab da Zeit oder gibt Verordnungssicherheit.
Bitte entschuldigen Sie, ich möchte nicht unhöflich sein, aber: Glauben Sie wirklich, dass irgendeine Praxis dieser Welt alle diese Verordnungs-"wenns" in Aktionsketten-Bedingungen umgearbeitet hat? In der Zeit könnte ich vermutlich auch ein eigenes PVS programmieren. Ich denke, solches wird möglicher weise irgendwann eine KI können.

Ich denke eben nicht, dass das PVS die Verordnungsbedingungen managen muss, sondern dass ich in den wenigen Ausnahmen von der Regel (die meine Mitarbeiterinnen hoffentlich kennen) einen entsprechenden Vermerk setzen kann. Der aber dann nur bei diesem Patienten gilt.
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