1 Antwort

Hallo Herr Stößel,

das ist im Prinzip korrekt. die eGK wird dabei an des NFC fähige Smartphone gehalten damit die App dies registriert und somit die Verordnung prüfen kann. Damit soll die Lücke des möglichen eGK-Verfahren in den sttionären Apotheken zu den Online-Apotheken geschlossen werden.

Viele Grüße,
Marc Kansy
Beantwortet von (10k Punkte)
+1 Punkt
16,184 Beiträge
23,984 Antworten
42,253 Kommentare
12,009 Nutzer