Ich kann Movicol problemlos als eRp ausstellen - keine Fehlermeldung: 1x MOVICOL Junior aromafrei Pulv. z. Ein. 90 Btl. PLE 90 ST NB (PZN: 10086830)

Die Apotheke (inzwischen 2 Apotheken) sagt(en) aber sie "sieht es online" bekommt aber einen Hinweis, dass es ein Medizinprodukt ist und nicht als eRezept verordnert werden kann...

Wer hat recht? ;-)

PS: Eine dieser Apotheken sagt das jetzt auch zusätzlich für 1x NYDA Läusespray 50 ml PPL 50 ML NB (PZN: 15995342) - was aber vor 4 Wochen per eRp verordnet hatte.....

Bitte um Klärung, Danke!
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Nachtrag: Habe heute mit der KV-Bayern telefoniert - dort meinte man, dass derzeit Medizinprodukte als eRepzept nicht vorgesehen sind und waren auch verwundert warum das jeweilige "überhaupt" durchgegangen ist - und verweisen an die Software Firma und die Arzneimitteldatenbank...

Könnte man bis zur offizielen Freischaltung der Medizinprodukte-Ausnahmeliste - hier die eRezept-Funktionalität einschränken? Oder weiss Zollsoft oder der Hersteller der Arzneimitteldatenbank hierzu mehr / etwas anderes?

Vielen Dank

PS: Kommt halt leider in der Kinder- und Jugendarztpraxis häufig vor, dass man Läusemittel und Macrogol-Produke benötigt, die ansich ja Medizinprodukte sind - aber unter 12 Jahren erstattungsfähig sind.
Update: Heute von der KV-Bayern Digi-Abteilung klare Info bekommen, dass derzeit noch Medizinprodukte (auch wenn diese erstattlungsfähig sind und auf der Ausnahmeliste stehen) NICHT auf eRezept ausgestellt werden dürfen!

Zollsoft - bitte unbedingt ändern - macht mir gerade einen Haufen Nacharbeit (und Entschuldigungen bei den Apotheken....)

Vielen Dank!

2 Antworten

Beste Antwort
Guten Tag Herr Schröter,

sie haben recht. Ich habe gerade in den Anforderungen nachgesehen. Elektronische Rezepte sind bis dato nur für Arzneimittel, dementsprechend also nicht für Medizinprodukte, erlaubt. Wir werden uns baldmöglichst darum kümmern, bei Medizinprodukten zukünftig auf Muster 16 zurückzufallen. Entschuldigen Sie bitte die Umstände und Unannehmlichkeiten, die wir Ihnen damit bereitet haben. Manchmal verlieren wohl auch wir unter den komplexen Anforderungen den Überblick. Aber wir versuchen weiterhin unser Bestes.

Mit freundlichen Grüßen,
Martin Kraus
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Hallo Herr Kraus,

das Problem betrifft leider viele "Kinder"-Arzneimittel und ich muss auch immer wieder aufpassen, dass ich den Eltern nicht ausversehen ein eRezept mit einem Medizinprodukt ausstelle.

Was alles nicht geht:

Macrogol, Vitamin D (sicher mengenmäßig das, was wir am häufigsten rezeptieren und total frustierend, dass es nicht als eRezept geht!), Läusemittel, teilweise Salbutamol (warum auch immer eine Firma das Salbutamol als Medizinprodukt gekennzeichnet hat - oder ist das ein Fehler in der Arzneimitteldatenbank?), ...

Von daher wäre es eine große Hilfe, wenn tomedo automatisch die Medizinprodukte erkennt :)
Vitamin D geht aber (in Bayern) - ich habe es in der Hausapotheke auch als "Impfstoff" (wenn als Prophylaxe) gekennzeichnet und als Dosierung eben 1-0-0. Und technisch (aber auch inhaltlich) sollte da kein Problem sein.

Viele Grüße!
Guten Tag.

Gerade in diesem Moment beschäftige ich mich mit der Thematik. Wenn es hier nicht zu größeren Hürden kommt, sollte das Ausschlusskriterium bereits im nächsten Versionssprung enthalten sein.

Viele Grüße,
Martin Kraus
Vielen Dank!
Ich hatte gerade eben das gleiche: Medizinprodukt, bedingt erstattungsfähig (in der Med-Liste rot/grüne MarkierungI

Hier hat sich tomedo geweigert ein eRezept auszustellen. Offenbar korrekt so!
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