Das wir von vielen Praxen Fragen dazu bekommen haben, warum bei Eingabe des HA-Vermittlungszuschlages dieser automatisch durch einen andere alterspezifische Ziffer ersetzt wird: Hierbei handelt es sich um eine Vorgabe der KBV. Für Ihre interne Kalkulation ist es ja viel praktischer, den korrekten Euro-Wert (der ja vom Alter des Patienten abhängt) zu kennen. Wir haben uns die Korrektheit der Ersetzung auch nochmals von der KBV bestätigen lassen:

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Außerdem möchte ich noch drauf hinweisen, dass die Vermittlungszuschläge (TSS und HA) automatisch vorgeschlagen werden, wenn folgende vier Bedingungen erfüllt sind.

1.) Der Schein steht auf einer enstprecheden Vermittlungsart

2.) Im Schein ist ein Termindatum dokumentiert

3.) Im Schein ist ein Vermittlunsgdatum erfasst.

4.) Es wurde eine Ordinationsgebühr erfasst. 

Eine manuell Dokumentation der Zuschlagsziffern ist also nicht notwendig wenn die anderen Daten korrekt erfasst wurden. Es muss lediglich der Vorschlag bestätigt werden.

 

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