Liebes Zollsoft-Team, liebe Tomedo-Gemeinde!

In meiner Praxis arbeitet eine Sicherstellungsassistentin, ihr Profil ist mit Pseudo LANR etc. (mit Supporthilfe) nun korrekt angelegt, der darunter eingetragene Stempel erscheint auch zB. in allen Überweisungen so wie es sein soll (Ihr Name/Berufsbezeichung muss gem. KV-Richtlinien mit auf dem Stempel stehen). In den E-Rezepten die sie mit Ihrem eHBA signiert erscheinen diese Daten leider nicht. Korrekterweise wird im E-Rezept meine LANR eingetragen, da sie ja nur Sicherstellungsassistentin ist, somit kein Vertragsarzt/Abrechner ist. Woher zieht Tomedo die Daten für den Stempeleindruck im e-Rezept, aus der Nutzerverwaltung offensichtlich nicht....?????

Setzt man den Haken unter Admin - Praxis Organisation - Nutzer im Reiter Leistungsbringer  bei "als formulararzt auswählbar", fehlt meine LANR im eRezept. Sprich: gibt es einen Bug, dass mit diesem Haken die LANR des Assistenten gezogen wird (der im Fall eines Sicher- oder Weiterbildungsassistenten keine hat)???

Im Forum habe ich bisher zu dem Thema nichts gefunden - dennoch berichten umliegende Kollegen die Tomedo nutzen vom gleichen Problem...

Vielen Dank für die Rückmeldungen!

Carmen Paringer-Gholam
Gefragt in Frage von (560 Punkte)
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1 Antwort

Guten Morgen Frau Paringer,

die Übermittlung einer Pseudo LANR ist auf einem eRezept nicht gestattet. Es ist richtig, dass dann das Feld Arzt-Nr. leer bleibt. Rechts im Stempel sollte bei Ihrem Sicherstellungsassistenten keine LANR stehen, ihre aber schon (Der Sicherstellungsassistent rechnet aus Sie ab).
Das Rezept sollte dann also so ähnlich aussehen:
Viele Grüße,

Björn Wellegehausen

Beantwortet von (13k Punkte)
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Lieber Herr WEllegehausen, vielen Dank für Ihre Antwort und die übersichtliche Darsetllung.

Das bemängeln nur leider bei vielen Kollegen die Apotheken und ist nach RS mit der KV nicht KV-konform (Baden-Württemberg)  Warum übernimmt denn Tomedo nicht automatisch die LANR des Abrechnenden Arztes (Praxisinhaber) in das entsprechende Feld?

Herzliche Grüße, C. Paringer-Gholam

Guten Tag,

dann liegt die KV Baden-Württemberg hier denke ich falsch. Wir füllen die entsprechenden eRezept-Profile nach den Regeln der KBV / gematik aus. Auf die Anzeige des Stylesheets oben haben wir keinen Einfluss, das ist von der KBV so vorgegeben. Das Stylesheet wird aber nicht übermittelt sondern nur die elektronische Verordnung, in der die LANR des Verantwortlichen Arztes (Abrechners) angegeben werden muss. Eine LANR des Weiterbildungsassistenten / Sicherstellungsassistenten kann angegeben werden wenn er eine hat und dies keine Pseudo-LANR ist. Ansonsten muss dieses Feld leer bleiben.

Leider gibt es hier gerade in den Apotheken viel Unwissen und das leere Feld wird oft bemängelt, wir können da aber leider gar nichts machen.

Viele Grüsse,

Björn Wellegehausen

 

 

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