E-Rezept ist verpflichtend seit dem 01.01.2024
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Moin aus dem Norden,

 

wie verhält es sich eigentlich rechtlich mit den eAU, die am eigenen letzten Arbeitstag versendet werden, bei denen dann aber innerhalb der nächsten 24 Stunden ein Fehler festgestellt wird. Rein theoretisch müsste dann ja am nächsten Werktag ein erneuter Versuch erfolgen, soltle der auch erfolglos bleiden, dann der KK-Ausdruck postalisch an die KK versendet werden. Wenn ich nun aber im Urlaub bin und physisch nicht vor Ort - wie soll das dann gehen? Es kann ja nun nicht von mir verlangt werden, eine Reise erst dann anzutreten, wenn sichergestellt ist, dass das Versenden der eAU innerhalb von 24 Stunden fehlerfrei war. Wie wird das von anderen gehandhabt?
Gefragt in Frage von (820 Punkte)
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3 Antworten

Sehr geehrter Herr Hochhausen

in den Anforderungen der KBV steht nur etwas zu Werktag (mit dem Verweis das Samstag kein Werktag ist). Ob Urlaub als Werktag gilt Werktag und wie das KV (reginionalen) Feiertagen geregelt sind ist unklar.
Beantwortet von (82.9k Punkte)
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Auf Lücke setzen und abwarten was nach dem Urlaub passiert.

Wenn man auf Nummer sicher gehen will muss man den Stylesheet postalisch versenden.
Beantwortet von (30.5k Punkte)
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Wenn Sie der einzige Arzt im Umkeis von 50 km sind,  keinen Vertreter gegenüber der KV und Ihren Patienten angegeben haben und es trotzdem wagen, in Urlaub zu fahren, werden die kranken Insulaner wohl auf die nächste Flut warten müssen, um die Krankenkassenkrankengeldleistungen pünktlich auf das Konto zu kriegen... Ob der Hilfsscheriff auf der Insel das Recht durchsetzt, das er nicht mal selbst kennt?

Grüße aus dem wilden Harz
Beantwortet von (2.6k Punkte)
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