Moin aus dem Norden,
wie verhält es sich eigentlich rechtlich mit den eAU, die am eigenen letzten Arbeitstag versendet werden, bei denen dann aber innerhalb der nächsten 24 Stunden ein Fehler festgestellt wird. Rein theoretisch müsste dann ja am nächsten Werktag ein erneuter Versuch erfolgen, soltle der auch erfolglos bleiden, dann der KK-Ausdruck postalisch an die KK versendet werden. Wenn ich nun aber im Urlaub bin und physisch nicht vor Ort - wie soll das dann gehen? Es kann ja nun nicht von mir verlangt werden, eine Reise erst dann anzutreten, wenn sichergestellt ist, dass das Versenden der eAU innerhalb von 24 Stunden fehlerfrei war. Wie wird das von anderen gehandhabt?
wie verhält es sich eigentlich rechtlich mit den eAU, die am eigenen letzten Arbeitstag versendet werden, bei denen dann aber innerhalb der nächsten 24 Stunden ein Fehler festgestellt wird. Rein theoretisch müsste dann ja am nächsten Werktag ein erneuter Versuch erfolgen, soltle der auch erfolglos bleiden, dann der KK-Ausdruck postalisch an die KK versendet werden. Wenn ich nun aber im Urlaub bin und physisch nicht vor Ort - wie soll das dann gehen? Es kann ja nun nicht von mir verlangt werden, eine Reise erst dann anzutreten, wenn sichergestellt ist, dass das Versenden der eAU innerhalb von 24 Stunden fehlerfrei war. Wie wird das von anderen gehandhabt?