E-Rezept ist verpflichtend seit dem 01.01.2024
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Nun ist die Krankmeldung mit elektronischem Heilberufs-Ausweis signiert und über Konektor hochgradig fälschungssicher zur kranken Kasse übertragen und wir werden weiterhin zu Zettelwirtschaft gezwungen....?!
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Durch die QES wird beim bisherigen Workflow ja nur die Ausfertigung an die KK signiert. Die Exemplare an AG/V erhalten diese nicht und müssen daher analog per Kugelschreiber signiert werden (und die Ausfertigung für die KK dann nur beim Ersatzverfahren).

Aber ich stimme Ihnen zu: wünschenswert wäre ein anderer Workflow, technisch umsetzbar aber wohl nicht
Beantwortet von (22.7k Punkte)
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Es nervt mich halt.... Ist denn nicht implizit klar, dass eine eAU ausgestellt wurde, wenn die neuen Templates ausgedruckt werden?

Der eRezept-Ausdruck wird schließlich auch nicht unterschrieben...
ich bin da ganz bei Ihnen...
"Ausdruck elektronisch erstellt. Ohne Unterschrift gültig". Das darf das Finanzamt schließlich auch.

das Problem ist halt, dass es unterschiedliche Workflows bei der eAU gibt:

Eine MFA kann eine eAU ja auch vorbereiten (Ausdruck AG/V), ohne dass Sie gleich per QES signieren.

Und bei diesem Workflow muss dann eben die analoge Signatur rein...

 

Bei dem Workflow "Sende und drucke" wäre die Option "Ausdruck elektronisch erstellt. Ohne Unterschrift gültig" aber sehr fein.

Prinzipiell (und das ist nur meine naive/subjektive Meinung) ist das wichtige an der eAU der Teil der an die Kasse geht ... die bezahlt ja. Der Teil für Patient und Arbeitgeber ist ja per se unwichtig und "nur" als info and diese Teilnehmer zu beurteilen oder?
Beantwortet von (82.9k Punkte)
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meiner Meinung ist die Ausfertigung für den Arbeitgeber innerhalb der ersten 6 Wochen schon wichtig.

Die Kasse zahlt doch erst danach, oder?
ja schon, aber der Arbeitgeber redet mit sicherheit dann nochmal mit der Krankenkasse.

ich möchte dem sicher nicht im Weg stehen wink

aus meiner Sicht ist bei "Sende und Drucke" die analoge Signatur völlig unnötig. die QES reicht für alle Ausfertigungen.

Aber bei "Drucke AG/V" möchte ich schon sicherstellen, dass diese ggfs. von einer MFA vorbereitete AU zuerst von mir analog signiert wird, bevor diese evtl. irrtümlich an den Pat. rausgeht und ich erst am Abend bei der Stapelsignatur feststelle, dass da was nicht korrekt ist.

Insgesamt finde ich das eine sehr interessante Diskussion. Die "Idee" von Herrn Thierfelder ist ganz interessant. Man könnte mal testen, ob es da überhaupt Rückläufer gibt, wenn man die Formulare AG/V nicht unterschreibt.

@Herr Tenzer: schauen Sie am Abend wirklich nochmal jede einzelne eAU durch bevor sie die signieren und versenden? Theoretisch haben Sie ja wie ich auch alle schon tagsüber analog unterschrieben.
erwischt! Das mache ich nicht :-)

Das liegt aber daran, dass ich den Workflow "Sende und drucke" benutze.

Ich wollte nur darauf hinweisen, dass aus meiner Sicht bei dem anderen Workflow (Drucke AG/V) eben dann zur Kontrolle weiterhin die analoge Unterschrift darauf gehört (damit nicht ohne Gegencheck etwas falsches mitgegeben wird, was zum Beispiel von der MFA vorbereitet wurde)
Ab 1.1.23 (wenn nicht nochmal verschoben wird) soll der Arbeitgeber von der KK informiert werden und wir drucken nur noch einen Zettel für den Patienten, der nicht unterschrieben werden muss...
Wie ist es denn eigentlich dann, wenn auch der Teil an den Arbeitgeber gleich digital verschickt wird? Muss dann noch unterschrieben werden? Der Teil für den Arbeitnehmer ist ja dann nicht mehr verpflichtend auszudrücken, oder?
@Herr Tenzer: dauert das Versenden der Mail nicht relativ lange und stört Ihren Workflow?

@Herr Stößel: Ich hatte das so verstanden, dass der AG dann über die KK informiert wird. Daher ist dort dann nix mehr zu unterschreiben.
ich habe als Augenarzt pro Tag eine überschaubare Anzahl an eAUs.

Da stört mich das wenig, da ich ja beim Versand auch weiter arbeiten und dokumentieren kann.
Warum ist es so? "Weil es im Gesetz steht". Vor Gericht wird eine Unterschrift als Beweis (Streit mit dem Arbeitgeber) verlangt.
Ab dem 1.1.23 wird es lustiger ("die nächste Stufe"):
1. Der Arbeitgeber wird von der Krankenkasse informiert - aber wenn der Patient es verlangt, müssen wir weiterhin einen Papierausdruck für den Arbeitgeber erstellen.
2. Der Ausdruck für den Patienten muss nicht mehr unterschrieben werden. ...... Es sei denn, der Patient verlangt es.
Mal so ganz von aussen, mit etwas Abstand und neutral (Bin Kinder- und Jugendarzt und habe echte AUs nur ca 1-2x / Quartal, viel häufiger Bescheinigungen für Betreuung eines erkrankten Kinds - gibts aber (Gott sei Dank) noch nicht elektronisch):

Wir sind ganz schön beknackt diesen Wahnsinn "einfach so" mitzumachen...

Diese Banane reift bei uns, und fast täglich kommt eine dazu (eRp, ePA, KonnektorTausch....)

Ich mach da ja auch mit und versuche auch modern zu sein, aber man muss echt hart gesotten sein um dem ganzen etwas positives und vorteilhaftes abzugewinnen....
Ich bin ja auch immer eher skeptisch. Und optimal ist beim Themen komplex Telematik gar nichts gelaufen. Aber ich habe ein bisschen Hoffnung, dass am Ende einiges tatsächlich auch meinen Alltag etwas vereinfacht;

- wenn die eAU nur noch ein Ausdruck für den Patienten ohne Unterschrift ist ( ich glaube das nicht viele auf weiteres bestehen werden, das erzähle ich ihnen gar nicht... bei mir hat auch noch nie jemand eine Patienten Quittung angefordert. Und das e Rezept ist so wie tomedo das inzwischen gemacht hat ein Fortschritt, ich bekomme beim kontrollieren von den vorbereiteten Rezepten immer den Medplan eingeblendet, kann mit einem Klick nochmal kurz in die Akte gucken... und es funktioniert bei uns tadellos.

Das NFDM wäre, wenn es mehr genutzt würde, sehr hilfreich sein, wie habe ich mir so was früher in meiner Zeit im Schockraum gewünscht... wir haben immer die Portemonnaies der Patienten durchwühlt um was zu finden.

Dass das alles von gematik und BMG ziemlich stümperhaft angepackt wurde und man vielmehr mit den Betroffenen hätte sprechen müssen, ist klar. Aber ich möchte jetzt das beste draus machen  - kommen tut es sowieso. Es ist sehr viel Luft nach oben, aber es ist auch nicht alles schlecht. Und es zahlt sich mal wieder aus, tomedo Kunde zu sein, wenn ich bei Kollegen die Umsetzung bei anderen PVS sehe...
Da sprechen Sie mir GENAU aus der Seele! Was für ein RIESENSCHWACHSINN - man treibt einen enormen Aufwand (und "man" sind wir Ärzte), um die AU nun chick digital an die KK zu übermitteln UND dann müssen wir weiterin drucken! In meinen Augen TOTAL BEKLOPPT. Und bei dem eRezept soll es nach meinem Infostand ja genauso werden.

An sich habe ich mir vorgenommen, meine Wut und Frust nicht in Foren auszulassen, aber Ihr Kommentar traf da "ins Schwarze" :-)

Wie Herr Schröter mach ich da auch nur partiell mit, weil meine Patienten fast alle nicht mehr im Arbeitsleben stehen oder nur selten meist nur eine kurzfristige AU benötigen. Das eRezept ist eine schöne Sache hilft mir aber nur wenig weil ich überwiegend Hilsmittelverordnungen habe.

Eigentlich alles von der TI steckt ja noch in den Kinderschuhen. Tomedo hat uns allerdings geholfen, dass man damit tatsächlich arbeiten kann. Ich bin jedoch gespannt, wie das auf breiter Front weiter gehen wird.

Ab 01.01.2023 soll die AU vom Versicherer dem Arbeitgeber zugestellt werden. Das wird planmäßig voll daneben gehen. Der Arbeitgeber ist jedoch wichtiger als die kranke Kasse, denn der zahlt zunächst 6 Wochen den Lohn fort. Deshalb werden wir weiter brav die AU für den Arbeitgeber ausstellen, aber ich habe mir vorgenommen zumindest am Anfang möglichst viel Sand ins Getriebe zu streuen und mich so dumm wie möglich zu stellen, da ist dann Kreativität angesagt. Spätestens wenn KK Mitarbeiter reihenweise einen Burnout kriegen wird sich etwas tun.

Was wir von der TI aufgezwungen bekommen haben, muss erst noch den Praxistest bestehen. Anders ist auch nicht das Preisausschreiben für die schnellsten eRezept Power-Nutzer zu verstehen. Da werden sicherlich manche Tomedianer dank der guten technischen Umsetzung die Nase vorn haben.

Man kann allerdings nur jeden Tag mehr erstaunt sein, was die Medizin für Fortschritte gemacht hat. Mittlerweile gibt es Behörden da arbeiten sogar Hirntote, denn anders ist nicht zu erklären, dass es bei manchen Institutionen völlig egal ist, ob m,w,d  seine Synapsen anschaltet oder nicht.

... und so werden wir weiterhin zu Zettelwirtschaft gezwungen....?!

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