E-Rezept ist verpflichtend seit dem 01.01.2024
Alle Hinweise und Informationen zur Nutzung finden Sie unter folgendem Link.

Liebe Tomedianer:innen,

vermutlich haben auch Sie das Statement unseres Gesundheitsministers über einen „Stop“ des E-Rezepts und der eAU in der KW09 wahrgenommen. Und womöglich hat Sie als Leistungserbringer und Nutzer dieser Anwendungen diese Aussage verunsichert und bei Ihnen die Frage aufgeworfen, wo die Reise mit bei E-Rezepts und eAU nun hingeht. In diesem kurzen Beitrag möchten wir Sie daher  über den aktuellen Stand informieren.

Hierzu waren wir gemeinsam mit Kollegen anderer PVS-Systeme im engen Austausch mit der Gematik, vor allem in der vergangenen Woche. Bereits in den ersten Gesprächen Anfang der Woche ging die Tendenz dahin, dass es sich bei den Aussagen im Interview und seiner Wiedergabe in den einzelnen Social Media Channels — aber auch auf den Seiten der KBV — um ein Missverständnis in der Kommunikation handele. Diese Annahme hat sich nun bestätigt: nach einem Gesellschafter-Meeting der Gematik Mitte der KW10 gab es eine Richtigstellung.

Hier informiert zum Beispiel das Ärzteblatt: https://www.aerzteblatt.de/nachrichten/132446/Testphasen-zum-E-Rezept-und-zur-eAU-laufen-weiter


Was bedeutet das nun für die beiden Anwendungen?

E-Rezept
Für das E-Rezept wird die laufende Pilotphase fortgesetzt, um die Funktionalitäten und insbesondere die Workflows der Ärzte in Verbindung mit den Apotheken weiter zu testen.

Zwischenziel und Kriterium für das Vereinbaren eines neuen verpflichtenden Einführungsdatums ist weiterhin das Erreichen von 30.000 abgerechneten E-Rezepten im Rahmen dieser Pilotphase.

Nach aktuellem Stand und Zuwachs der Zahlen rechnen wir damit, dass diese Grenze im Mai diesen Jahres erreicht sein wird. Erst dann wird es eine Information zu einem neuen verpflichtenden Einführungdatum geben.

Allerdings können Sie das E-Rezept nutzen bereits heute nutzen. Möglich ist das seit dem Quartalsupdate im Januar 2022. Haben Sie zudem Interesse an einer Teilnahme an der laufenden Pilotphase, schreiben Sie gerne eine kurze Email an pm@zollsoft.de. Wir freuen uns über jeden Tomedianer, der das E-Rezept dauerhaft einsetzen und dies in Kombination mit einer E-Rezept Ready Apotheke in ihrer Nähe.

eAU
Im Januar 2022 hatten wir die eAU in tomedo® integriert. Wie in diversen Medienberichten mitgeteilt wurde, befindet sich die eAU aktuell nicht in einer Testphase. Vielmehr befinden wir uns seit 10/2021 in einer Übergangsfrist bis 30.06.2022, während der das Muster-1 noch genutzt werden kann.

Diese Übergangsfrist läuft weiter und geht zum 01.07.2022 in eine verpflichtende Nutzung der eAU durch die Ärzte über. Dieses Zieldatum sowie das Auslaufen des Muster-1 zum 30.06.2022 wurde nochmals durch das BMG bestätigt.
Zudem wurde bekanntgegeben, dass sich die verpflichtende Einführung des Arbeitgeberverfahrens für die eAU um 6 Monate auf den 01.01.2023 verzögert. Das bedeutet für Sie, dass Sie bis zum 31.12.2022 neben dem optionalen Patientenausdruck auch den Arbeitgeberausdruck ausdrucken und dem Versicherten zur Verfügung stellen müssen.

Über den aktuellen Workflow zum Arbeitgeberverfahren bei den Kassen versuchen wir bereits seit geraumer Zeit Informationen von der Gematik zu erhalten. Hierzu sollen wir in einer der regelmäßigen Informationsveranstaltungen ein Feedback bekommen, das wir dann umgehend an Sie weiterleiten.
 

Wie geht es weiter?

Neben unserer Roadshow, die im April in Jena beginnt, haben meine Kollegen Torsten Lütkemeier-Meisner, das Marketing und ich eine Fortsetzung der Webinarreihe im Laufe des Q2 2022 geplant. In diesem Rahmen werden wir uns neben weiteren TI-Themen vor Einführung der verpflichtenden Nutzung mit der eAU praktisch beschäftigen und Ihnen die bis dahin eingeführten Optimierungen zeigen.
 

Viele Grüße,
Marc Kansy

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4 Antworten

Wirklich Q2 2023?

Und (off topic...) gibt es eigentlich schon einen Termin für das Anwendertreffen?

Beantwortet von (12.2k Punkte)
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Hallo Herr Erich,

da hat sich natürlich der kleine Fehlerteufel eingeschlichen - vielen Dank für den Wink.
Korrektur auf Q2 2022 ist bereits erfolgt.

Ein konkretes Anwendertreffen ist für dieses Jahr nicht geplant. Stattdessen wird es eine Reihe von "tomedo® Treffen" in verschiedenen Städten, jeweils im Monatsrythmus, bis Ende diesen Jahres geben.
Gestartet wird dies mit dem tomedo® Treffen in Jena am 20.4.2022 wofür unser Marketing die Einladungen vor einiger Zeit bereits versendet hatte. Ich kann Ihnen ein wenig teasern, dass sich die Einladung für München aktuell in der Planung befindet.

Viele Grüße,
Marc Kansy

Im Rahmen einer KBV-Diskussionsrunde hatte Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach gesagt, er habe die Umsetzung zunächst gestoppt. Nicht 100-prozentig ausgereifte technische Lösungen dürften nicht in die Fläche ausgerollt werden.

Auch er verwies auf eine „Strategiebewertung“ bezüglich der Digitalisierung sowie darauf, dass für ihn Arbeitserleichterung und konkreter Nutzen der Anwendungen im Vordergrund stünden.

Der Artikel im Ärzteblatt verschafft mir immer noch keine Klarheit. Klar die gematik hält daran fest. Wenn es aber keiner umsetzt und anwendet ist das was Herr lauterbach sagt völlig richtig.

Fest steht nur dass die Testphase erstmal weiter geht. Erst wenn die abgeschlossen ist werde ich mich mal damit beschäftigen, ich brauche weder die eAU noch das eRezept. Wenn es denn gut wäre, müßte niemand gezwungen werden das einzusetzen und das ganze wäre auch schneller gegangen.

Habe mich bei meinen niedergelassenen Hausarzt-Kollegen umgehört, die meisten von denen verschwenden derzeit keine Zeit damit.

Beantwortet von (30.5k Punkte)
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Hallo Herr Klaproth,

ich kann Ihre Skepsis sehr gut verstehen. Möchte aber nochal darauf hinweisen, dass die eAU zum 01.07.2022 verpflichtend wird und im gleichen Zug das Muster-1 dann keine Gültigkeit mehr hat.
Daher weisen wir darauf hin frühzeitig die Umstellung auf die eAU einzuplanen und bereits in der laufenden "Übergangsphase" dies technisch zu prüfen und auch mal im Praxisbetrieb zu verwenden.
Aber hier machen wir uns bei Ihnen als technikafinen Tomedianer keinerleit Sorgen ;)

Viele Grüße,
Marc Kansy
der email addy ist sicherlich pm@zollsoft.de  (statt zolllsoft mit 3 x l).

ich hoffe meine mail kommt nun an... ;-)

Vg

M.Deile
Beantwortet von (1.3k Punkte)
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Hallo Herr Deile,
da haben Sie natürlich recht und vielen Dank für den Hinweis smiley

Viele Grrüße,
Marc Kansy

Ich hätte nur noch eine Frage: Was ist den der Unterschied zwischen dem ausgedruckten Stylesheet und dem alten Muster? Dass ich normales Papier benutzen darf? Und wo ich bei der AU in Tomedo klicke, oder?

Denn aktuell heißt es ja, dass ab Juni dann nur das Muster verschwindet, aber weiter fleißig ausgedruckt werden soll? Die Verpflichtung der Übersendung zum Arbeitgeber haben die KK ja schon direkt wieder einkassiert.

Und bevor man am nächsten Werktag merkt, dass es nicht angenommen wurde von der Krankenkasse und dann die Praxis verpflichtet ist es der KK per Post zu schicken, dann bekommt halt gleich jeder Patient drei Exemplare vom neuen Stylesheet?

Bleibt spannend, gerade für die technik affinen Tomedianer, sind solche "Verbesserungen" irgendie nicht so gerne anzunehmen....
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