E-Rezept ist verpflichtend seit dem 01.01.2024
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Bei der Stellung der individuellen Patienten Information PTV11, die obligatorisch nach der ersten psychotherapeutischen Sprechstunde ausgegeben wird, sind die beiden im Ersatzverfahren eingetragenen und für die Abrechnung in Ersatzverfahren zwingend erforderlichen Daten - also die IK Kennung der Krankenversicherung und die zehnstellige Versichertennummer der Versicherten - nicht in das Formular PTV 11 übernommen worden. In einem anderen Falle ist es die Patientin die über Arzt – direkt aus Gründen der Pandemie nicht zu mir in die Praxis gekommen ist und nun ebenfalls hofft - Wie ich im übrigen auch – durch diese beiden Identifikationsdaten hofft, sich hinreichend legitimiert zu haben. Also was kann ich tun um die beiden Kennziffern auch in das Formular PTV 11 integrieren zu können? Und, was muss ich bedenken um keine Probleme bei der späteren Abrechnung zu bekommen? Bei Epikur wurde mir anfangs die Empfehlung ausgegeben ich möge mich Brief brieflich oder telefonisch bei der Krankenversicherung melden und eben diese Ersatzverfahren noch einmal kommunizieren, was mir doch ein wenig zu aufwändig erscheint.
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Sehr geehrter Herr Wagner,

Bei meinem Test eben wurden die IK und die Versicherten-Nr. problemlos und direkt auf das Formular PTV11 übernommen.

Ich würde empfehlen, dass Sie die Arbeitschritte, die bei Ihnen nicht funktioniert haben, dem telefonischen Support zeigen.

Ersatzverfahren eGK

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