E-Rezept ist verpflichtend seit dem 01.01.2024
Alle Hinweise und Informationen zur Nutzung finden Sie unter folgendem Link.
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Das BMG hat die Verschiebung soeben abgelehnt. Der Lauterbach fährt Vollgas vor die Wand.

Gruß aus Lippstadt vom Arztgatten
Es soll tatsächlich Kollegen geben, die vom Herrn der Fliegen etwas Gutes erwarten...
Quelle?

Hallo Herr Cepin,

dieses ist bei der KV Westfalen-Lippe so nachzulesen:

Beitrag zur TI

Mit bestem Gruß

Axel Tubbesing
tubbeTEC GmbH

 

Ist ja nett, so arbeitsfähig wird Deutschland nie gewesen sein wie 1/2022. LOL
  1. Wenn und solange in einer Vertragsarztpraxis nach dem 1. Januar 2022 noch kein KIM-Dienst für die digitale Übermittlung der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung an die zuständige Krankenkasse zur Verfügung steht, das Modul des Praxisverwaltungssystems (PVS) aber verfügbar ist, ist das im BMV-Ä vorgesehene Ersatzverfahren anzuwenden. Der Versicherte enthält ei- ne mittels Stylesheet erzeugte papiergebundene Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (Ausfertigungen Versicherter, Krankenkasse und Arbeitgeber). Ein digitaler Nachversand ist nicht erforderlich.
  2. Wenn und solange einer Vertragsarztpraxis die unter 1. und 2. beschriebenen Möglichkeiten nicht zur Verfügung stehen, stellt diese dem Versicherten eine papiergebundene AU-Bescheinigung aus. Hierfür können auch das bisherige Muster 1 der Vordruckvereinbarung oder das Blankoformularbedruckungs-Verfahren verwendet werden.

Empfehlungen zum Rezept

  1. Wenn Sie über einen eHBA verfügen und bei gewünsch- ter Nutzung der Komfortsignatur der Konnektor entsprechend konfiguriert ist, sollten Sie in enger Abstimmung mit Ihrem Softwarehaus das PVS-Update aufspielen.
  2. Sofern die Apotheken in räumlicher Nähe zur Praxis nicht in der Lage oder nicht dazu bereit sind eRezepte zu empfangen und einzulösen, können Sie dem Versicherten ein Papierrezept auf Muster 16 ausstellen.

zitiert aus der o.g. Quelle. Ich verstehe das so, dass selbstverständlich weiterhin ein Ersatzverfahren eingesetzt werden darf ...

Wenn es klemmt wird ein Stylesheet gedruckt. Was auch immer das sein soll. Und wenn die Apotheke nebenan nicht mit dem E Rezept klarkommt gibt es ein normales altes.

Insgesamt also sehr viel Rauch um nichts.

Wozu die Aufregung ...?

Nun hat der Karl das eRezept gestern Abend auf Druck der gesetzlichen KK auf unbestimmte Zeit verschoben, Quelle Tagesspiegel

Gruß aus Lippstadt vom Arztgatten, RA Jörg Frotscher
Das ist schön, Danke Karl!
so langsam habe ich das ewige Hin und Her aber so richtig satt ....
Lächerlich oder, uns in der Pandemie, Inflation mit 5% Preiserhöhung in jeder täglichen Post und Log4J durch diesen Geldverbrenner TI zu ziehen?
Alle sind genervt, (fast) alle machen mit... Es muss sich ganz schnell was Grundsätzliches ändern...
Meine Patienten sind so alt, die arbeiten nicht mehr. Wenn ich jemanden krank schreibe, ist das meist nur für 2-3 Tage. Das interessiert doch nur den Arbeitgeber. Pillen verordnet meistens der HA, dem gebe ich nur Empfehlungen. Wir sollten grundsätzlich nur noch Privatrezepte ausstellen unter dem Vorbehalt der Prüfung durch den Krankenversicherer. Auch könnte man jeden Dritten Patienten zur weiteren Abklärung stationär einweisen Sicher ist sicher.

Wir sollten so viel Sand wie möglich in das Getriebe streuen. Wenn etwas wie die TI nicht von vorn bis hinten durchdacht ist, wird auch in 2 Jahren noch nicht fehlerfrei funktionieren.

Neulich wollte ein Krankenversicherer, dass ich dem MdK einen Bericht erstatte, es fehlte der Freiumschlag. Den Bericht könne ich doch faxen, eine KIM Adresse hat der MdK noch nicht. Ich habe auf den Freiumschlag gewartet, das hat 2 Wochen gedauert.

1 Antwort

Reproduktion des KBV-Newsletters. Nichts neues... eAU erst ab 1.7. Ersatzverfahren möglich ...
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Von der KV Bayern haben wir aber dazu noch nichts.
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