E-Rezept ist verpflichtend seit dem 01.01.2024
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Hallo zusammen!

In der neuen Heilmittelrichtlinie ist es ja möglich, ohne Begründung auf der Verordnung die orientierende Behandlungsmenge des jeweiligen Behandlungsschlüssels zu überschreiten, was im Einzelfall dazu führt, dass gegebenenfalls auch ungewollt zu viele Einheiten verschrieben werden. Manuell alle bisher verordneten Behandlungen zusammenzuzählen und dann noch im Katalog nachzusehen, wie  viele Einheiten als orientierende Behanldungsmenge beim jeweiligen Behandlungsschlüssel angegeben sind, finde ich sehr mühsam

 

Wäre es möglich, es einzurichten, dass bei Überschreitung der orientierenden Behandlungsmenge direkt im Formularfenster oder als Pop-Up eine Warnung aufploppt?!

Grüße, S. Glöckner
Gefragt von (1.6k Punkte)
+2 Punkte
Ja, das ist auch mein Anliegen! Am besten ist es, wenn die entsprechende Zahl auch beim Eintragen schon angezeigt wird.

5 Antworten

Hallo,

ich meine mir wäre gestern aufgefallen, dass genau die Fehlermeldung (leider in schwarz nicht rot) unten in dem Feld erscheint, in dem auch die Fehler stehen, wenn z.B. kein Haken bei Hausbesuch gesetzt ist.
Beantwortet von (24.2k Punkte)
0 Punkte

Herr Stenger hat Recht, bei Überschreiten der orientierenden Behandlungsmenge erscheint bereits ein Hinweis unten links im Formularfenster:

Das Überschreiten darf laut Anforderung der KBV jedoch das Drucken oder Speichern nicht verhindern. In der Heilmittelrichtlinie steht dazu:

(2) 1Die orientierende Behandlungsmenge definiert die Summe der Behandlungseinheiten, mit der das angestrebte Therapieziel in der Regel erreicht werden kann. 2Wird neben vorran- gigen Heilmitteln auch ein ergänzendes Heilmittel verordnet, sind die Behandlungseinheiten des ergänzenden Heilmittels bei der Bemessung der orientierenden Behandlungsmenge nach Satz 1 nicht zu berücksichtigen. 3Die orientierende Behandlungsmenge ergibt sich indikations- bezogen aus dem Heilmittelkatalog. 4Abweichend hiervon sind für die Podologische Therapie und für Maßnahmen der Ernährungstherapie keine orientierenden Behandlungsmengen fest- gelegt.

(3) Der Verordnungsfall und die orientierende Behandlungsmenge beziehen sich auf die jeweilige Verordnerin oder den jeweiligen Verordner.

(4) 1Konnte das angestrebte Therapieziel mit der orientierenden Behandlungsmenge nicht erreicht werden, sind weitere darüber hinaus gehende Verordnungen möglich, die demselben Verordnungsfall zuzuordnen sind. 2Dies gilt unabhängig davon, ob es sich um eine kontinuier- liche Behandlung, um Rezidive oder neue Erkrankungsphasen handelt. 3In diesem Fall sind die individuellen medizinischen Gründe in die Patientendokumentation der Verordnerin oder des Verordners zu übernehmen.

Beantwortet von (21.7k Punkte)
+2 Punkte
Ok, danke für die Antworten, mein Fehler. Ich meine, als ich es vor einiger Zeit mal ausprobiert hätte, keine Fehlermeldung gesehen zu haben, da haben dann wohl die Mengen, die ich angenommen hatte, nicht gestimmt. Aber Fakt ist, dass es mit den Mengen etwas zu undurchsichtig ist, da es viele Klicks braucht, wenn man bei einem Folgerezept nur nachsehen will, wie viel die orientierende Behandlungsmenge ist.

Herr Bürger, ist das wirklich so, dass eine Pop-Up-Hinweismeldung mit der Auswahl "nicht verordnen" oder "trotzdem verordnen" nicht erlaubt ist? Das kann doch nicht im Interesse der Kassen oder der KV sein.

Falls es nicht möglich ist, könnte man ja zumindest diesen Hinweis rot färben. Hilfreich wäre auch unabhängig davon, wenn bei jeder Verordnung die verbleibenden Behandlungseinheiten bis zum Erreichen der orientierenden Behandlungsmenge im Fenster angezeigt würden.
Beantwortet von (1.6k Punkte)
+2 Punkte

Im Anforderungskatalog zur Zertifizierung steht dazu:
"Die Software muss den Anwender darauf hinweisen, wenn mit dem eingegebenen Wert der Behandlungseinheiten die vorgegebene orientierende Behandlungsmenge (SDHM XML-Element: ../diagnosegruppe/heilmittelverordnung/verordnungsmenge/orientierende_behandlungsmenge/@ V) überschritten wird. Folgender Hinweis ist anzuzeigen, ohne den Workflow zu unterbrechen:

„Die orientierende Behandlungsmenge des Verordnungsfalls ist überschritten. Es sind weitere Verordnungen möglich, sofern das angestrebte Therapieziel nicht erreicht wurde. In diesem Fall sind die individuellen medizinischen Gründe in die Patientendokumentation zu übernehmen.“ "

Ein modales Fenster, bei dem man "nicht verordnen" oder "trotzdem verordnen" auswählen müsste, fiele vermutlich schon in die Kategorie "unterbrechen des Workfolws". Ein abschaltbarer Hinweis beim Drucken sollte aber kein Problem sein.
Das Anzeigen der orientierenden Behandlungsmenge nehme ich als Wunsch auf.

Alles klar, wieder etwas von Seiten der KV, das man nicht verstehen muss.

Aber vielen Dank für das Aufnehmen der Wünsche!

Liebe Grüße

Hallo zusammen, 

ich muss das Thema orientierende Behandlungsmengen und Verordnungsfall nochmals hoch ziehen. 

Mir ist aufgefallen, dass meiner Ansicht nach die Regeln der Zählweise von orientierenden Behandlungsmengen in Tomedo nicht korrekt umgesetzt werden.

Konkret werden z.B. Verordnungen aus der Vergangenheit, die eigentlich im jeweiligen Verordnungsfall mitgezählt werden müssten, nicht berücksichtigt, sodass die orientierende Behandlungsmenge bzw. deren Verbrauch im Hinweisfenster der Verordnungen nicht korrekt angezeigt wird. 

Geht das den Kollegen genauso? 

Hier müssten die früheren Verordnungen mitgezählt werden ab 19.01.21, da keine 6 Monate seit der letzten Verordnung vergangen sind:

Hier fängt die Zählung erst ab der zweiten Verordnung vom heutigen Datum an:

Ich bitte um Prüfung der Zählungen und auch eine zeitnahe Behebung.

VG

 

Beantwortet von (1.6k Punkte)
0 Punkte
Wurden manche der Vorverordnungen vielleicht von einem andern Arzt erstellt? Ein Verordnungsfall beinhaltet nämlich nur Verordnungen eines Arztes.
Tatsächlich liegt hier das Problem. Die Zählweise ist also korrekt.

Trotzdem ist das problematisch, da für Wirtschaftlichkeitsprüfungen Verordnungen der selben Fachgruppe zusammengeführt werden. In Praxen mit mehreren Vertragsärzten ist dies relevant.

Deswegen frage ich mich, ob es eine Lösung gibt, die Verordnungsfälle verschiedener LANRs innerhalb einer Praxis zusammenzuführen?

In dem Frage-Antwort-Katalog hier ist es beschrieben:

https://www.kv-rlp.de/fileadmin/user_upload/Downloads/Mitglieder/Verordnung/Heilmittel/FAQ_Heilmittel.pdf

Ist jetzt das Beispiel KVRLP, das wird aber wohl fast überall so sein.

Wie machen das die anderen Praxen mit mehreren Ärzt:innen?
Beantwortet von (1.6k Punkte)
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