E-Rezept ist verpflichtend seit dem 01.01.2024
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Liebe Tomedo-User, liebes Zollsoft-Team,

   ich bin als Kinderarzt/-kardiologe von der hiesigen LÄK aufgefordert wurden, einen eHBA 2.0 zu beantragen (eAU etc. pp). Wer hat schon Erfahrungen damit? Es werden folgende Anbieter zur Auswahl gestellt: VDA 1.T-Systems 2.D-Trust... 3.SHC+Care/Atos.

Ich meine, ich hatte zur Einrichtung Tomedo/Telematik 7/2019 bei D-Trust denn eHBA (1.0?) bezogen...

1. Sollte ich auch dort den eHBA 2.0 bestellen (lassen)? 2. Was ist dann (nach Eingang) mit dem eHBA 2.0 in Bezug auf Tomedo/Konektor zu tun? 3. Wer übernimmt die Kosten / GIbt's ne Kostenerstattung?

Viele Grüße aus Leipzig

Robert Wagner
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2 Antworten

Den eHBA der 2. Generation müssen sie beantragen und dann eine monatliche Gebühr bezahlen. Erstattet wird nix.

Als Kinderarzt können Sie dann die  AU per TI an die Krankenkasse schicken. Die informiert den Arbeitgeber. Der Patient hat das Anrecht auf zusätzlichen Ausdruck auf Papier.

Außerdem können sie die eMP führen und den  Notfalldatensatz anlegen und pflegen. Das macht zusätzliche Arbeit und wird nicht adäquat vergütet. Für Privatpatienten ist das nicht einsetzbar.

Ich frage mich wofür wir das brauchen. Bis auf KIM sehe ich noch keine Anwendung der TI die uns Ärzten wirklich weiter hilft. Bislang profitieren nur andere.
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"Für den eHBA erhalten Vertragsärzte und -psychotherapeuten eine Pauschale von 11,63 Euro je Quartal. Damit wird die Hälfte der Kosten durch die Krankenkassen erstattet." https://www.kbv.de/html/1150_49183.php

Über den eHBA kann man vortrefflich streiten. Bzgl. sieht es aber nicht ganz so düster wie dargestellt aus.
Aus für Konnektor und elektronische Gesundheitskarte: Gematik stellt TI 2.0 vor

https://www.heise.de/news/Aus-fuer-Konnektor-und-elektronische-Gesundheitskarte-Gematik-stellt-TI-2-0-vor-5032098.html
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Wann wurde die eGK nochmal vorgestellt ... wink

Na dann, mal alle weiter fleißig die 5-Jahres-Abos bestellen, damit man nach 2 Jahren dann sagen kann "Pech gehabt!" ;-)
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