E-Rezept ist verpflichtend seit dem 01.01.2024
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In tomedo erfolgt zur Zeit keine Kennzeichnung fiktiv zugelassener Medikamente wie z.B. PENTALONG oder VAGANTIN.

Ein Präparat gilt als fiktiv zugelassen, wenn es sich vor 1978 im Verkehr befand und bis 2005 keine Neuzulassung erhalten hat. Eine Liste betroffenener Präparate (Stand 2013) findet sich unter https://www.kvno.de/downloads/verordnungen/Verordnungsmanagement_Arzneimittel_2013.pdf (Seite 10 ff.)

Laut Auskunft der KV Thüringen kann es für die Ärzte bei Verordnung auf ein rotes Rezept zu Regressforderungen gegenüber den Ärzten kommen. Dies wollen wir selbstverständlich vermeiden.

Leider findet sich in den ABDA-Daten (mit Verweis auf eine rechtlich unklare Lage und laufende Verfahren) keine Angabe darüber ob ein Medikament ein fiktiv zugelassenes Arzneimittel ist. Um Auseinandersetzungen mit den Anbietern zu vermeiden sollte tomedo in dem Falle auch keine automatische Zuordnung zu einem grünen Rezept treffen. Ich sehe nun 3 Möglichkeiten:

1.) Wir pflegen zollsoft-seitig eine Liste von fiktiv zugelassenen Medikamenten ein und versuchen diese immer aktuell zu halten. Bei Verordnng eines Präparates aus der Liste wird standardmäßig ein Dialog angezeigt, dass es sich um ein fiktives Arzneimittel handelt. Außerdem könnte man eine manuell zu aktivierende Einstellung schaffen, die Präparate dieser Liste ohne Rückfrage auf grün verordnet.

2.) Wir schaffen die Möglichkeit, pro Präparat festzulegen, auf welche Art von Rezept verordnet werden soll (präferierter Rezepttyp). Dies hätte den Vorteil, dass Sie nicht nur fiktiv zugelassene Medikamente markieren könnten, sondern auch andere Grenzfälle wie z.B. Gynatren.

3.) Wir lassen alles so wie es ist (automtische Verordnugn auf rotes Rezept bei Erstverordnung) und die Ärzte müssen weiterhin selbst darauf achten, das korrekte Rezept zu wählen. (Hinweis: Wenn Sie eine Eigenrezeptur gleichen Namens anlegen, können Sie den bevorzugten Rezepttyp wie in 2. vorgeschlagen bereits festlegen.)

Ihre Meinungen dazu?

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2 Antworten

Sehr geehrter Herr Berg,

ich denke, daß die Variante 2 die praktikabelste ist, weil dann der einzelne Verordner persönlich festlegen kann, wie und was er "grün" bzw. "rot" verordnet.

Variante 1. ist für uns Anwender am bequemsten, jedoch mit einem sehr hohen Aufwand verbunden. Je nach Fachrichtung sind das nur einzelne Präparate, die kritisch werden könnten und das kann dann individuell besser festgelegt werden (s.o.).

Bei den Hausärzten sind sicher viele HzV-Praxen sein, die werden sich nach dem Arzneiverordnungsmodul via Connector richten, so daß das o.g. Problem nicht auftritt  (bin selbst überzeugt HzV-abstinent....)

Gruss aus der "Hölle Süd"
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Ab Anfang August wird Variante 2 in folgenden Form umgesetzt sein:

Bei Medikamenten mit PZN erscheint Konfigurationsbutton

 

Dort kann festegelegt werden, dass das Medikament von der Erstattung ausgenommen ist und nicht auf 'rot' verordnet werden soll.

Bei nochmaliger Betätigung des Konfigurationsbuttons kann man diese Entscheidung auch revidieren

Beantwortet von (67.8k Punkte)
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