Ab 01.10.2018 sind die KKH und HEK aus den EK-Verträgen (EK_NO_HZV, EK_WL_HZV, EK_BLN_HZV, EK_SN_HZV, EK_HE_HZV) ausgetreten und dem TK_HZV Vertrag beigetreten. Das bedeutet, dass ab 01.10.2018 die Leistungen von KKH- und HEK-Patienten über TK-HZV-Modul abgerechnet werden.
In diesem Zusammenhang wird beim Öffnen von Patientendetails ein entsprechender Hinweis angezeigt (1). Um eine korrekte Abrechnung zu garantieren, muss man in diesem Fall die Teilnahme der KKH- und HEK-Patienten im EK_…_HZV-Vertrag zum 30.09.2018 beenden (2, 3) und in TK_HZV-Vertrag zum 01.10.2018 aktivieren (4, 5) - vorausgesetzt, der Arzt nimmt am TK-Vertrag teil. Eine erneute Einschreibung der Patienten ist dabei nicht notwendig.