E-Rezept ist verpflichtend seit dem 01.01.2024
Alle Hinweise und Informationen zur Nutzung finden Sie unter folgendem Link.
Hallo,

in unsere Praxis gibt es Leistungen/Ziffern, welche nur von einem Leistungserbringer abgerechnet werden darf.

Besteht die Möglichkeit diese Ziffern bei den Favoriten bereits vorab auf einen Leistungserbringer festzulegen.

Danke.
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2 Antworten

Momentan ist geplant, diese Funktion in Q4-15 zu implementieren. (interne ticket Nr. #2137)
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Diese Möglichkeit kommt nun mit dem aktuellen Update auf Version 1.31.5.0. Sie können dann in den EBM-Favoriten Leistungserbringer, Abrechner und Betriebsstätte  vordefinieren.
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