Ich muss hier etwas ausholen denn die Sachlage ist etwas komplexer. Die Spezifizierung des eEB kommt von der TK in Zusammenarbeit mit der Gematik. Die KBV ist scheinbar vor vollendete Tatsachen gesetzt worden weswegen die KVDT-Spezifikation erst in Q2 für Q3 veröffentlich worden ist. Damit sind die eEB valide Kartendaten und müssen als solche genutzt werden und dürfen - so mein Verständnis - nicht geändert werden. Müssen also 1zu1 an die KV gehen.
Aufgrund der ePA Schwachstelle - man konnte angeblich mit dem eEB eine ePA kapern, was ich irgendwie bezweifel, ich denke es geht da um ein anderes Problem, aber das ist nur meine Meinung - wurde die eEB Anfrage aus dem PVS in der Version 1.0 deaktiviert. Heisst alle Krankenkassen müssen eine Fehlermeldung schicken und wir geben davor son eine Warnung aus. Die ANforderung der ePA via PatientenApp ist nicht betroffen, die funktioniert genau so weiterhin.
Die TK und GKV Spitzenverband und Gematik (etc) haben dann entschieden das in der Version 1.1 die Anfrage wieder funktionieren soll aber mit der Einschränkung das keine Straßenangabe (Hausnummer) in der eEB mitgesendet wird so die eEB aus dem PVS angefragt wird. Und hier ist das Problem. Das sind dann valide Kartendaten ohne Straße und Sie können keine Formulare mehr bedrucken. Weiterhin wird es unklar sein ob die fehlende Straße korrekt ist oder nicht und wir die Übernahme in die Stammdaten mit anbieten müssen -> Supportdrama ist vorprogrammiert. Bei einem eArztbrief ist absolut unklar was dann mit der Straße passieren muss.
=> Ich denke hier muss die KBV nachliefern. Wir werden solange die eEB Anforderung aus dem PVS nicht unterstützen.