Hinweise die tomedo anzeigt führen nicht zwangsläufig dazu eine eine Abrechnung unmöglich ist. Wenn das KV-Prüfmodul sich nicht beschwert, kann man die Abrechnung verschicken (ist dann nur die Frage was alles von der KV gestrichen wird).
Im konkreten Fall 88115 kann ich im von der KV Hessen zur Verfügung gestellten elektronischen EBM-Katalog nicht erkennen, dass eine OPS-Angabe Pflicht wäre. Evtl. haben Sie in der EBM-Verwaltung (admin->KV->EBM-Katalog) eine praxisspezifische Einstellung dazu getoffen? (s. screenshot)
