Sehr geehrte Herren,
bis jetzt hat die KBV nichts dazu spezifiziert. Wir haben nur eine mündliche Aussage der KBV das Scheine über eEB als Ersatzbescheinigung angelegt werden "sollen". Hier ist für die KVen unklar ob die Kartendaten vom eEB kommen oder von einer Ersatzbescheinigung von einem Patienten der die Karte vergessen hat oder Kartestecken ohne TI. In der Vergangenheit gab es von enigen KVen Kürzungen (TI Pauschale) weil zu viele Karten ohne Online-Abgleich kamen. So lange das nicht nicht schriftlich von der KBV festgehalten ist bzw die KBV in der KVDT Abrechnung keinen eEB-Kennzeichen einführt, ist die Angelegenheit in der Schwebe. Sollte Ihre KV dann die TI Pauschale so können Sie nichts dagen tun.
=> Wir wollen Sie nur darauf hinweisen ...